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Zwangsarbeit: Heimkinder sollen mit 120 Millionen Euro entschädigt werden

Bund, Länder und Kirche wollen ehemalige Heimkinder mit 120 Millionen Euro entschädigen. Dafür soll ein Fonds eingerichtet werden. Der Verein ehemaliger Heimkinder hat unterdessen schwere Vorwürfe gegen die Vertreter am Runden Tisch erhoben.

Für die Entschädigung ehemaliger Heimkinder, die Opfer körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt wurden, sollen 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Dazu soll ein Fonds mit dieser Summe ausgestattet werden, wie die Grünen-Politikerin Antje Vollmer am Montag als Leiterin des Runden Tisches Heimerziehung in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts ankündigte. Davon sollen demnach 100 Millionen Euro für Folgeschäden der Heimerziehung bereitstehen und 20 Millionen Euro für einen Rentenausgleichsfonds.

Die Kosten sollen jeweils zu einem Drittel Bund, Länder und Kirche tragen. In den Bundesländern sollen Anlaufstellen eingerichtet werden, an die sich Betroffene wenden können. Es soll dann eine individuelle Entschädigung geben. Das Geld soll Heimkindern zugute kommen, die von 1949 bis 1975 Opfer körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt wurden. Der Runde Tisch Heimerziehung hatte unter Leitung Vollmers seit Februar 2009 das Schicksal der rund 700.000 bis 800.000 Heimkinder in Deutschland aufgearbeitet.

Der Verein ehemaliger Heimkinder hat schwere Vorwürfe gegen die Vertreter von Bund, Ländern und Kirchen am Runden Tisch Heimerziehung erhoben. Die Zustimmung der Opfervertreter zum gemeinsamen Abschlussbericht sei „erzwungen und erpresst“ worden, erklärte der Verein am Montag in Berlin. Die Opfervertreter seien in dem Gremium vor die Wahl gestellt worden, entweder gebe es die in Aussicht gestellte Minimalentschädigung oder gar nichts. Für Kinder, die in den Heimen zur Zwangsarbeit wie in Wäschereien oder zum Torfstechen herangezogen wurden, soll eine Ausgleichszahlung wegen entgangener Rentenansprüche geprüft werden. Die Opferverbände hatten dagegen eine Opferrente von 300 Euro monatlich verlangt oder eine Einmalzahlung von 54.000 Euro. (dpa/AFP)

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