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Weibliche Häftlinge im Frauengefängnis Stollberg - Hoheneck bei der Zwangsarbeit in einer Näherei, aufgenommen im Dezember 1989. In Hoheneck waren kriminelle und politische Gefangene untergebracht. Genäht wurde u.a. Bettwäsche für (westdeutsche) Versandhäuser in der BRD.

© dpa

Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen: Ausbeutung mit System

In Berlin wurde am Montag ein Forschungsbericht zur Zwangsarbeit in DDR-Haftanstalten vorgestellt. Zu welchem Ergebnis kommt er – und was folgt daraus?

Von Matthias Schlegel

Im Bergbau, im Gleisbau, in Stahlwerken und Gießereien, in Chemiebetrieben und am Montageband – in nahezu allen Wirtschaftszweigen wurden in der DDR Strafgefangene eingesetzt. „In der DDR wurde sowohl aus rechtlicher Sicht als auch in der Praxis eine verbotene Form der Zwangsarbeit betrieben.“ Dieser resümierende Satz des Autors der Studie, des Historikers Christian Sachse, birgt eine Menge Zündstoff. Denn es klingt vieles an, was unter Fachleuten und Politikern umstritten ist. Eine verbotene Form der Zwangsarbeit – also gibt es auch legale Zwangsarbeit? Ja, allen internationalen Konventionen nach ist Zwangsarbeit von Häftlingen nach Aussagen Sachses grundsätzlich erlaubt, selbst das Grundgesetz akzeptiert sie. Sachse sah die Aufgabe seiner von der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) in Auftrag gegebenen Studie deshalb darin, zu prüfen, ob es sich bei den Praktiken in der DDR um erlaubte oder geächtete Zwangsarbeit handelte.

Sein Resümee ist, siehe oben, eindeutig: Die DDR verstieß unter anderem maßgeblich gegen die Kriterien der Übereinkunft Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie setzte Zwangsarbeit als „Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung“ ein, sie benutzte die Häftlinge „für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung“ und sie wendete Zwangsarbeit als Maßnahme der Arbeitsdisziplin an. Die DDR ist dieser Übereinkunft wohlweislich nie beigetreten.

Häftlinge waren in der DDR ein wichtiges, in der Planwirtschaft fest gebuchtes Arbeitskräftepotenzial. Der Aspekt der Resozialisierung verkümmerte hinter dem Gebot höchsten volkswirtschaftlichen Ertrages der Zwangsarbeit. Schon in den 60er Jahren entstand ein zentrales System, wonach zunächst innerhalb des Ministeriums des Innern, später von der Staatlichen Plankommission die Kontingente an Strafgefangenen den einzelnen Wirtschaftszweigen zugewiesen wurden. Sie wurden dort eingesetzt, wo die Arbeit besonders schwer, die Bedingungen besonders schlecht, die Gefahren besonders groß waren – so schlimm also, dass in der Regel keine zivilen Arbeiter für diese Tätigkeiten gefunden wurden. Die Unfallquote war im Durchschnitt dreimal, in den 80er Jahren noch immer doppelt so hoch wie unter vergleichbaren zivilen Industriearbeitern.

Auch nach internationalen Konventionen haben Strafgefangene keinen Anspruch auf Auszahlung des vollständigen Lohnes. Doch in der DDR wurden die Strafgefangenen über das Vergütungssystem unter Druck gesetzt, die ohnehin schon sehr hohen Normen zu erfüllen und überzuerfüllen. Nur ein Minimum des Lohnes wurde an die Häftlinge weitergegeben. Wer zu wenig leistete, wurde bestraft, so wurden Besuche von Verwandten oder Briefkontakte verweigert.

Zwischen 1951 und 1989 waren im Durchschnitt pro Jahr mehr als 1200 Häftlinge bei der Reichsbahn eingesetzt. Die Deutsche Bahn kündigte noch am Montag eine Studie an, die die Ausbeutung von Gefangenen bei der Reichsbahn untersuchen soll. „Uns liegt sehr daran, dass dieses bisher weitgehend unbekannte Kapitel aus der Geschichte der Reichsbahn konsequent durchleuchtet und dokumentiert wird“, erklärte Bahn-Chef Rüdiger Grube. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, Iris Gleicke (SPD), hat eine weiterführende Studie zum Thema Zwangsarbeit in Auftrag gegeben.

Bei der Vorstellung des Forschungsberichts am Montag betonten Politiker und Fachleute gleichermaßen, dass dies der Anfang einer weitergehenden Diskussion sein müsse. Denn Forderungen nach Entschädigungen stehen im Raum und die Anregung, einen Fonds zu gründen, in den jene Unternehmen einzahlen, die von der Zwangsarbeit in der DDR profitierten. Das waren auch viele renommierte Firmen aus dem Westen – Ikea gilt immer wieder als Präzedenzfall, aber es betrifft viele andere mehr. Historiker Sachse hält sich mit konkreten Schuldzuweisungen zurück – in der Regel hatte der auf internationale Reputation bedachte DDR-Staat keinerlei Interesse daran, dass die westlichen Partner im innerdeutschen Handel erfuhren, wer die „von drüben“ gelieferten Erzeugnisse tatsächlich produzierte. Gleichwohl nimmt ihnen Historiker Sachse nicht ab, „nichts gewusst“ zu haben. Er verweist überdies auf die Verantwortung der bundesdeutschen „Treuhandstelle für Interzonenhandel“, die diesen bis zum Ende der DDR abwickelte. Sie hätte seiner Ansicht nach die Möglichkeit gehabt, Waren, die unter unrechtmäßigen Bedingungen gefertigt wurden, zurückzuweisen. „Dies ist offenbar nicht geschehen“, resümiert Sachse.

Vieles ist also noch zu bedenken. Auf ein grundsätzliches Problem macht er selbst aufmerksam, etwa wenn es um Entschädigung geht: „Es gibt keine scharfe Trennung zwischen politischen und kriminellen Häftlingen. Juristisch kann das eine große Hürde werden.“ Und nicht nur die Ost-Beauftragte Gleicke hat noch ein anderes Problem: Weil der Begriff Zwangsarbeit untrennbar mit der Nazi-Diktatur verbunden sei, müsse man sich vor Gleichsetzungen hüten.

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