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Politik: Zwangsarbeiter: "Eine Hürde auf dem Weg zum Ziel"

Die lange erhoffte und erwartete Entscheidung ist endlich gefallen: Die New Yorker Richterin Shirley Kram hat die Sammelklage gegen deutsche Banken abgewiesen. Doch der Weg für die Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter ist damit noch nicht frei.

Die lange erhoffte und erwartete Entscheidung ist endlich gefallen: Die New Yorker Richterin Shirley Kram hat die Sammelklage gegen deutsche Banken abgewiesen. Doch der Weg für die Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter ist damit noch nicht frei. Denn für die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ist die Abweisung der Kram-Klage eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für das Erreichen von Rechtssicherheit. "Wir fordern, dass alle relevanten Fälle abgewiesen werden", sagte der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, dem Tagesspiegel. Erst dann kann der Bundestag nach Auffassung der Wirtschaft ausreichende Rechtssicherheit feststellen und damit den Beginn der Auszahlungen ermöglichen, wie es das Stiftungsgesetz vorsieht. Nach Angaben der Stiftungsinitiative sind in den USA insgesamt noch 19 Fälle anhängig.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, mahnte die Wirtschaft, sich jetzt flexibel zu zeigen. Er sprach am Donnerstag von einem "entscheidenden Durchbruch". In allen drei Rechtsbereichen Zwangsarbeit, Banken und Versicherungen sei nun der größte Teil der Klagen vom Tisch. Während die Wirtschaft weitere Gerichtsentscheidungen in den USA abwarten will, sieht Beck jetzt den Bundestag gefragt. Dabei böten sich zwei Wege an: Der Bundestag könne ausreichende Rechtssicherheit feststellen oder aber das Stiftungsgesetz ändern, so dass die Auszahlung schon vor dem Beschluss zur Rechtssicherheit beginnen kann. Die Wirtschaft hat jedoch bisher betont, sie werde erst dann die von ihr gesammelten fünf Milliarden Mark an die Zwangsarbeiter-Stiftung überweisen, wenn sie sich vor künftigen Klagen ausreichend geschützt sieht.

Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach hält es für falsch, bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Bundestag die ausreichende Rechtssicherheit zu beschließen. Dann würde die Wirtschaft den von ihr zugesagten Beitrag vermutlich nicht zahlen. Ähnlich wie die Stiftungsinitiative sieht auch Bosbach derzeit noch keinen ausreichenden Schutz vor weiteren Klagen. Mit der Entscheidung der Richterin Kram sei "eine weitere Hürde auf dem Weg zum Ziel" genommen. Doch zunächst müssten noch ein halbes Dutzend Klagen in den USA abgewiesen werden, die als Präzendenzfälle gelten können. Falls das nicht bis zur Sommerpause möglich ist, möchte auch Bosbach das Stiftungsgesetz ändern: Dann könnten zunächst die fünf Milliarden Mark, die der Bund an die Stiftung überwiesen hat, an die Opfer ausgezahlt werden. In der kommenden Woche wollen Vertreter des Bundestages mit der Wirtschaft über weitere Schritte beraten - und sich in der strittigen Frage der Rechtssicherheit um eine Annäherung bemühen.

Wann der Bundestag zu dem entscheidenden Beschluss kommen kann, ist weiterhin noch völlig unklar. Doch in einem sind sich nahezu alle Beteiligten einig: Noch vor der Sommerpause sollte die Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter auf den Weg gebracht werden. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Zwangsarbeiter-Stiftung, Dieter Kastrup, äußerte sich zuversichtlich, dass dies möglich ist. Und auch der Beauftragte des Bundeskanzlers für die Entschädigung, Otto Graf Lambsdorff, zeigte sich vorsichtig optimistisch. Er sprach im ZDF von einer "kleinen Chance". Den Opfern bleibt indes nichts weiteres übrig, als auf diese Chance zu hoffen.

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