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Politik: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Offene Fälle

Bevor die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter beginnen kann, muss zunächst ausreichende Rechtssicherheit gegeben sein. Noch sind in den USA Klagen gegen deutsche Unternehmen anhängig.

Bevor die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter beginnen kann, muss zunächst ausreichende Rechtssicherheit gegeben sein. Noch sind in den USA Klagen gegen deutsche Unternehmen anhängig. Einige von ihnen im Überblick:

Der Holocaust-Überlebende Josef Tibor Deutsch klagt gegen den Baukonzern Hochtief. Er verlangt Entschädigung für den Tod von Familienmitgliedern, die beim Bau einer Raffinerie in Auschwitz von Hochtief-Mitarbeitern totgeschlagen worden oder durch Zwangsarbeit getötet worden seien. In erster Instanz wurde seine Klage in Kalifornien abgewiesen. Deutsch legte Berufung ein.

Vier Sammelklagen gegen Degussa,Siemens und Ford in New Jersey wurden bereits vor der Einigung über die Einrichtung der Stiftung abgewiesen. Die Anwälte legten Berufung ein, haben jedoch versprochen, die Verfahren fallen zu lassen, sobald die bei Kram anhängigen Klagen abgewiesen sind.

Die Klage des Holocaust-Überlebenden Stanley Garstka gegen die deutschen Banken gehört zu den bei Kram zusammengefassten Verfahren. Er will eine Abweisung nicht hinnehmen und könnte Berufung einlegen.

In Los Angeles wurde im Februar eine Vermögensklage eingereicht, die sich in erster Linie gegen die zwischen Österreich und den USA vereinbarte Entschädigungslösung richtet. Zu den Beklagten gehört jedoch auch die Allianz.

Der Gerling-Konzern liegt im Rechtsstreit mit dem Bundesstaat Kalifornien über ein dort eingeführtes Gesetz, das ausländische Versicherungen zur vollständigen Offenlegung ihrer Unterlagen zwingt, um Holocaust-Überlebenden bei der Verfolgung ihrer Ansprüche zu helfen. Das Verfahren wurde inzwischen wieder an die erste Instanz zurückgewiesen, wogegen Gerling in Berufung gegangen ist. Nach Angaben des Kanzlerbeauftragten Otto Graf Lambsdorff ist dies jedoch "keine Frage, die die Zahlungen behindern wird".

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