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Politik: Zweite Atomklage abgewiesen

Nach Hessen ist auch Bayern mit einer Verfassungsklage gegen die Bestimmungen des Atomkonsenses gescheitert: Eine Klage aus München gegen den Erkundungsstopp im Atommülllager Gorleben hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az: 2BvG 1/00) als unbegründet verworfen. Im Atomkonsens hatten die Bundesregierung und die Stromwirtschaft vereinbart, den Bau eines Atommüll-Endlagers im niedersächsischen Gorleben für drei bis zehn Jahre auszusetzen und den Atommüll bis auf weiteres dezentral an den Standorten der Atomkraftwerke zu lagern.

Nach Hessen ist auch Bayern mit einer Verfassungsklage gegen die Bestimmungen des Atomkonsenses gescheitert: Eine Klage aus München gegen den Erkundungsstopp im Atommülllager Gorleben hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az: 2BvG 1/00) als unbegründet verworfen. Im Atomkonsens hatten die Bundesregierung und die Stromwirtschaft vereinbart, den Bau eines Atommüll-Endlagers im niedersächsischen Gorleben für drei bis zehn Jahre auszusetzen und den Atommüll bis auf weiteres dezentral an den Standorten der Atomkraftwerke zu lagern.

Bayern hatte der Bundesregierung vorgeworfen, mit dem Baustopp würden die Aufgaben der Entsorgung von Atommüll zu Lasten der Länder verschoben. Zudem verzögere das "Moratorium Gorleben" die Endlagerung. Das Entsorgungskonzept habe der Bund nur unter Beteiligung der Länder ändern dürfen.

Laut Zweitem Senat ist Bayern in diesem Fall aber nicht antragsbefugt. In einem solchen Bund-Länder-Streit sei ein Antrag nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung des Bundes die Rechtsposition der Länder verletzte oder gefährde. Im Fall Gorleben handele es sich um eine "einfach-gesetzliche Pflicht" des Bundes, sich um ein Atommüll-Endlager zu kümmern. Eine verfassungsrechtliche Pflicht gegenüber den Ländern erwachse daraus nicht, urteilten die Richter. Auch sei der Bund nicht dazu verpflichtet, auf die Länder Rücksicht zu nehmen. Da es sich bei der Atommüll-Entsorgung um eine Bundesangelegenheit handele, hätten die Länder diesbezüglich keine "verfassungsrechtliche Position".

Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Der Stopp der Erkundungsarbeiten habe die Vorentscheidung für den Endlager-Standort Gorleben aufgehoben. Seither könne die Endlager-Suche "ergebnisoffen" fortgesetzt werden.

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