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Potsdam-Mittelmark: Hans-Peter Goetz strebt Verfassungsklage an

Emotionsgeladene Altanschließer-Runde mit Landtagsabgeordneten in Kleinmachnow

Region Teltow - Das Ziel ist eine möglichst schnelle Entscheidung im Altanschließerstreit. Der FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Goetz will das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Das kündigte er am Dienstagabend auf einer vom Ortsverband der Linken organisierten Bürgerversammlung zur Altanschließerproblematik im Kleinmachnower Rathaus an. Mehr als hundert Gäste waren der Einladung gefolgt, geschildert wurden in der emotionsgeladenen Runde auch spezielle Härtefälle von Kleinmachnowern.

Goetz, der innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ist, hält auch die im November im Landtag novelierte Gesetzesfassung, die Grundlage für die Beitragsbescheide der brandenburgischen Wasser- und Abwasserzweckverbände ist, für verfassungswidrig. Speziell sieht er die Pflicht des Gesetzgebers verletzt, zu der auch die Grundsätze der Verjährung und Verhältnismäßigkeit gehören. Für die von ihm angstrebte Normenkontrollklage beim höchsten Gericht benötige er die Unterstützung von 20 Prozent der Landtagsabgeordneten – also insgesamt 18 Mitstreiter. „Acht habe ich bereits – es fehlen noch zehn Abgeordnete“, sagte Goetz und appellierte an die Gäste der Veranstaltung, ihren Einfluss auf die Politiker geltend zu machen. Damit, so der FDP-Politiker, könnten sich die betroffenen Altanschließer lange Rechtswege sparen.

Goetz erinnerte daran, dass die reguläre Verjährungsfrist für Abgaben vier Jahre betrage. „Bis 2004 konnten die Betroffenen also davon ausgehen, dass sie keine Beiträge mehr für ihre vor 1990 erstellten Abwasseranschlüsse zahlen müssen“, so Goetz Doch im Jahr 2004 wurde das Kommunale Abgabengesetz geändert. Das Entstehen der Beitragspflicht wurde an die Bekanntmachung der ersten rechtswirksamen Satzung gekoppelt. In der Praxis hieß das: Wird eine Satzung von den Gerichten gekippt, steht die Verjährungsuhr wieder auf Null. Im März vergangenen Jahres urteilte das Bundesverfassungsgericht jedoch zu einem Fall aus Bayern, dass öffentliche Abgaben nur zeitlich begrenzt erhoben werden dürfen. Daraufhin wurde im November auch in Brandenburg das KAG mit den Stimmen der rot-roten Koalition geändert. Seither gilt unter dem Strich, dass Altanschließer für nach 1990 getätigte Investionen am Abwassernetz nur noch bis zum Jahr 2015 zur Kasse gebeten werden dürfen. „Das ist jedoch praktisch eine Verjährungsfrist von 25 Jahren. Bei dem vom Bundesverfassungsgericht in Bayern beanstandeten Fall galten zwölf Jahre“, so Goetz.

Aktuell wird im Zweckverband „Der Teltow“, zu dem Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und der Nuthetaler Ortsteil Nudow gehören, über die Erhebung differenzierter Beiträge für Altanschließer diskutiert. Auf der jüngsten Verbandsversammlung wurde beschlossen, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. Generell sei ein solcher differenzierter Beitrag möglich, bestätigten neben Goetz auch die beiden anderen eingeladenen Landtagsabgeordneten Sören Kosanke (SPD) und Hans-Jürgen Scharfenberg (Linke). Die Folgen müssten jedoch genau geprüft werden, sagte Kosanke. „Ein Teil der Angeschlossenen werde dann weniger, ein anderer Teil mehr zahlen müssen.“ Auch mit denen müsse gesprochen werden. Scharfenberg sprach sich klar für eine differenzierte Veranlagung aus. „Machen Sie Druck in Ihrem Verband, die Verbände haben es in der Hand“, sagte er und versprach Unterstützung. Von der Kommunalaufsicht erwarte er, dass sie entsprechend beratend tätig wird. Scharfenberg erinnerte daran, dass im benachbarten Zweckverband „Mittelgraben“ ein rechtlich belastbarer Vorschlag für eine differenzierte Veranlagung vorgelegen habe, der aber an der Stimmenmehrheit der Michendorfer gescheitert sei.

Goetz favorisierte indes das Modell, das Abwassernetz allein über die Mengengebühren zu finanzieren, wie es unter anderem schon in Potsdam und Rheinsberg gehandhabt wird. Der Verband müsste dann die Beiträge zurückzahlen und die Gebühren würden höher ausfallen. „Die Belastungen wären jedoch wesentlich geringer“, erklärte Goetz. Der Verband „Der Teltow“ lässt derzeit ein Rechtsgutachten zu Chancen und Risiken der diffrenzierten Beitragserhebung erstellen. Mit ersten Ergebnissen wird Ende Januar gerechnet.

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