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Sport: „Bald im offenen Vollzug“

Hoyzers Anwalt Hermes über die Folgen des Urteils

Herr Hermes, wie hat Robert Hoyzer die verworfene Revision aufgenommen?

Ich habe gerade mit ihm telefoniert, da wusste er schon Bescheid. Das Urteil ist sehr bitter für ihn, aber nach der Verhandlung vor zwei Wochen hatten wir ihn auf diesen Ausgang vorbereitet. Wir sind enttäuscht, aber nicht überrascht.

Nach dem Plädoyer des Bundesanwalts hatten manche Prozessbeobachter mit einem Freispruch gerechnet.

Wir nicht. Wer die Nachfragen des Senats bei der Revisionsverhandlung verfolgt hat, der konnte diesen Ausgang vorausahnen. Für Herrn Hoyzer saßen die richtigen Richter leider auf der falschen Seite des Gerichtsaals.

Wie meinen Sie das?

Für unseren Mandanten ist das schon kurios: Die Berliner Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Bewährungsstrafe, die Bundesanwaltschaft auf Freispruch, aber die jeweiligen Gerichte verurteilen ihn zu einer Haftstrafe.

Dürfen wir das als Kritik an den Gerichten interpretieren?

Nein, wir akzeptieren die Entscheidung des 5. Strafsenats, wie wir auch die des Landgerichts Berlin akzeptiert haben. Man kann so urteilen, man hätte auch anders urteilen können. So eine Verhandlung ist immer ein wenig Glückssache.

Sind für Sie jetzt alle juristischen Spielräume ausgeschöpft?

Nein. Es gibt theoretisch noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Dafür müsste das Urteil Herrn Hoyzers Grundrechte verletzen. Gibt es ein Grundrecht aufs Verpfeifen von Fußballspielen?

Natürlich nicht. Aber das ist jetzt weder der Ort noch der Zeitpunkt, über eine Verfassungsbeschwerde nachzudenken.

Wird Herr Hoyzer das Weihnachtsfest im Gefängnis verbringen?

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird er seine Strafe zum Jahresbeginn antreten. Nach einer Übergangsphase wird er in den offenen Vollzug kommen, also nur die Nächte im Gefängnis verbringen.

Herr Hoyzer hat gesagt, er lebe von Hartz IV. Wie kann er Sie bezahlen?

Das werde ich nicht verraten. Aber Sie wissen, dass es eine Übereinkunft mit der „Bild“-Zeitung zum Exklusivinterview gab. Herr Hoyzer ist auch bei Johannes B. Kerner aufgetreten. Sie können also davon ausgehen, dass wir wegen Herrn Hoyzer nicht am Hungertuch nagen werden.

Das Gespräch führte Sven Goldmann.

Thomas Hermes, 48, arbeitet für die Kanzlei Holthoff-Pförtner. Er war dort für die Verteidigung des Ex-Schiedsrichters Robert Hoyzer zuständig.

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