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Sport: Bedingt tauglich

Berliner Rechtsanwaltskammer steht hinter der Telefon-Beratung

Herr Pohl, die Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland haben Konkurrenz bekommen. Nach dem BGHUrteil vom 26. September ist die Rechtsberatung am Telefon erlaubt. Wird das für die Rechtsuchenden Vorteile bringen?

Rechtsuchende können jetzt rasch, unbürokratisch und zu kalkulierbaren Kosten auf einfache Rechtsfragen einen Rat erhalten. Uns ist es wichtig, dass der Anrufer erfährt, mit welcher Anwältin beziehungsweise welchem Anwalt er einen Beratungsvertrag schließt. Der Berater muss sich also mit Namen und Kanzleianschrift am Telefon zu erkennen geben. Wichtig ist uns auch, dass der Anrufer zumindest namentlich identifiziert wird, damit vermieden werden kann, dass in der gleichen Sache mehrere Beteiligte beraten werden, die unterschiedliche Interessen haben. Wenn dem Rechnung getragen ist, ist eine Rechtsberatungs-Hotline für alle Beteiligten sinnvoll.

Bleibt am Telefon die Qualität der Rechtsberatung erhalten?

Die Qualität der Rechtsberatung bleibt erhalten, wenn die Beteiligten sich des Umstandes bewusst sind, dass telefonische Rechtsberatung – egal ob im Rahmen einer Hotline oder von der Anwaltskanzlei aus – nur sehr begrenzt möglich ist. Wenn schriftliche Unterlagen, zum Beispiel Schriftwechsel, Rechnungen, Bestellungen, Mahnungen, Mietverträge, eine Rolle spielen, kann eine telefonische Beratung nicht zuverlässig erfolgen. Der Berater muss die Schriftstücke selbst vor Augen haben und prüfen.

Gibt es für Rechtsuchende Regress-Möglichkeiten bei falscher Beratung am Telefon?

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haften für schlechte und falsche Beratung persönlich und unterhalten insoweit auch eine Haftpflichtversicherung. Darüber wacht die Rechtsanwaltskammer. Auch deshalb ist es für den Anrufer so wichtig, vor dem Gespräch die Identität des Beraters zu erfahren.

Die Fragen stellte Roland Koch.

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