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Sport: Bewährungsstrafen für ehemalige Lauterer Führung

Kaiserslautern - Der Gang ins Gefängnis bleibt Jürgen Friedrich gerade noch erspart, doch die windigen Vertragsmodelle des ehemaligen Chefs des 1. FC Kaiserslautern fanden vor Gericht nur bedingt Gnade.

Kaiserslautern - Der Gang ins Gefängnis bleibt Jürgen Friedrich gerade noch erspart, doch die windigen Vertragsmodelle des ehemaligen Chefs des 1. FC Kaiserslautern fanden vor Gericht nur bedingt Gnade. Friedrich wurde von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, muss zudem 43000 Euro zahlen. Mit stoischer Ruhe nahm der 61-Jährige die zweistündige Urteilsbegründung hin. Hernach kündigte Friedrichs Anwalt Ernst Misamer sogleich Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Für die Richter bestand kein Zweifel, dass Friedrich mit seinen Praktiken Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat. Friedrich habe versucht, gute Spieler auf günstige Weise zu bezahlen und dem Verein Steuer zu ersparen. Friedrich soll mehr als 1,7 Millionen Lohnsteuer hinterzogen haben.

Persönlich bereichert habe sich Friedrich nicht. Deshalb blieb das Gericht auch unter der vom Oberstaatsanwalt geforderten Haftstrafe für Friedrich von drei Jahren und neun Monaten. Weitaus geringere Strafen erhielten die als „Gehilfen“ bezeichneten Mitwisser, Ex-Aufsichtsratschef Robert Wieschemann und Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Herzog: Wieschemann muss 130000, Herzog 39000 Euro zahlen.

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