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CHRONIK DES FALLS PECHSTEIN: Von der Sperre bis zur Verkürzung der Anklage

1. Juli 2009.

1. Juli 2009.

Die Internationale Eisschnelllauf-Union (ISU) sperrt Pechstein aufgrund auffälliger Blutwerte auch ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre. Zur Last gelegt werden Pechstein auffällige Blutwerte im Zeitraum von 2000 bis 2009.

20. Juli 2009. Pechstein darf laut Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur nicht mehr an Trainingsmaßnahmen des Verbandes, also der Deutschen Eisschnelllauf-Union, teilnehmen.

6. August 2009.
Bei einer Pressekonferenz in Berlin wehrt sich Pechstein gegen Dopingvorwürfe und erklärt, dass Blutproben zum Teil falsch zugeordnet worden seien und in verschiedenen Labors Schwankungen aufgewiesen hätten.

4. September 2009. Der Internationale Sportgerichtshof Cas gibt einem Eilantrag Pechsteins statt, an allen Trainingsmaßnahmen teilnehmen zu können. Für Wettkämpfe bleibt sie jedoch gesperrt.

20. September 2009. Die ISU reduziert den Anklagezeitraum auf Oktober 2007 bis Februar 2009 und legt Pechstein nur noch vier Proben zu Last. teu

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