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Claudia Pechstein: Weiter in der Warteschleife

Der Prozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen die beiden Verbände ISU und DESG wird erst am 29. Januar 2014.

Claudia Pechstein reagierte mit Genugtuung, auf eine Entscheidung in ihrem Schadenersatzprozess gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) muss die 41-Jährige aber noch eine ganze Weile warten. Am ersten Prozesstag entschied die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I nach fast dreistündiger Verhandlung, dass der Prozess der Eisschnellläuferin gegen die beiden Verbände erst am 29. Januar 2014 fortgesetzt wird – eine Woche vor Beginn der Olympischen Winterspiele. Bis zum 20. November dieses Jahres gibt Richterin Petra Wittman den Prozessparteien Gelegenheit, zu dem komplizierten Fall weitere Stellungnahmen abzugeben.

„Ich fühle erstmals, dass man sich endlich mit meinem Fall beschäftigt. Das gibt mir ein gutes Gefühl“, erklärte Pechstein trotz des drohenden Gerichts-Marathons. „Es war ein guter Tag. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass unsere Klage nicht umsonst war“, unterstrich ihr Anwalt Thomas Summerer. Trotz der ablehnenden Haltung der ISU hatte die Vorsitzende Richterin nachdrücklich einen Vergleich angeregt. Pechstein hatte sich zuvor zu einem Vergleich bereiterklärt, die ISU dies kategorisch ausgeschlossen. Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin klagt gegen die ISU und die DESG wegen der aus ihrer Sicht zu Unrecht verhängten Zweijahressperre wegen erhöhter Blutwerte. Sie fordert 3,5 Millionen Euro Schadenersatz und ein „angemessenes“ Schmerzensgeld.

Summerer, der vor 17 Jahren für Sprinterin Katrin Krabbe 1,3 Millionen Mark vom Leichtathletik-Verband erstritten hatte, beklagte, dass die Unschuldsvermutung von der Sportgerichtsbarkeit „schlicht ignoriert“ worden sei und es nicht sein könne, dass ein „deutscher Sportler nur vor einem dubiosen Schweizer Gericht“ sein Recht erstreiten dürfe. Pechstein war nach dem Cas-Urteil vor dem Schweizer Bundesgericht in Berufung gegangen und hatte auch dort den Kürzeren gezogen. ISU-Anwalt Dirk-Reiner Martens warf Summerer im Gegenzug „Beschimpfungen“ eines Rechtsstaates vor. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ sei ein Begriff des Strafrechts und finde vor Zivilgerichten keine Anwendung.

Nach Verhängung ihrer Sperre hatten Mediziner bei Pechstein einen Gendefekt als Grund der erhöhten Werte nachgewiesen. Die ISU erklärte dagegen, dass die „neu entdeckte“ und „extrem milde“ Form der Blutanomalie in keinem Fall „die äußerst ungewöhnlich hohen Retikulozytenwerte erklären“ könne. Für die ISU steht fest, dass Pechstein „zurecht wegen Dopings verurteilt“ wurde. (dpa)

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