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Wolfgang Stark im Mittelpunkt. Foto: dpa

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Das Wort zum Spieltag: KONZESSION

Um Bordelle, Casinos oder Alkoholausschank geht es hier nicht. Doch auch Fußballschiedsrichter dürfen konzessionieren.

Um Bordelle, Casinos oder Alkoholausschank geht es hier nicht. Doch auch Fußballschiedsrichter dürfen konzessionieren. Während Bundesligaspielen verfügen sie über eine Entscheidungshoheit, die ihnen bisweilen auch gestattet, aktiv ins Spielgeschehen einzugreifen und nach einer Fehlentscheidung eine weitere zu fällen, nur um den vorher Benachteiligten nun zu bevorteilen. Also fast wie Videobeweis. Nur nicht so unmittelbar. Denn für eine solche Konzessionsentscheidung braucht der Spielleiter Zeit und vor allem eine passende Gelegenheit. Am Sonnabend hatte Wolfgang Stark den Dortmunder Spielfluss nachträglich ruiniert, als er fälschlicherweise auf Strafstoß für Wolfsburg und Rot für Marcel Schmelzer entschied. Stark kam erst spät dazu, auch den BVB mit einem Elfmetergeschenk zu überraschen. Die Möglichkeit, einen Wolfsburger Spieler des Feldes zu verweisen, bot sich ihm indes nicht. Und so jubelte am Ende ein VfL in Überzahl. Dann also doch lieber Videobeweis. Denn ein Fußballgott in Schwarz, der Fehler durch Fehler zu revidieren meint, schadet dem gesamten Spiel mehr.

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