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Sport: Das Zucken der Täter

In Gerichtsgebäuden kommt es vor, dass trotz erdrückender Beweislast der Angeklagte weiterhin seine Unschuld beteuert. Dass dies selten hilft, erfährt er dann bei der Urteilsverkündung.

In Gerichtsgebäuden kommt es vor, dass trotz erdrückender Beweislast der Angeklagte weiterhin seine Unschuld beteuert. Dass dies selten hilft, erfährt er dann bei der Urteilsverkündung. Ein ähnliches Schauspiel haben nun Lance Armstrong und sein ehemaliger sportlicher Leiter Johan Bruyneel aufgeführt. Auch ihnen wird es nicht helfen.

Armstrongs Lebenswerk war neben epochaler Siege seine Stiftung. Von dessen Vorsitz ist er nun zurückgetreten. Bemerkenswert daran ist, dass Armstrong zwar eingesteht, dass es ein Problem gibt, nicht aber seine Schuld. Kurz darauf verkündete Nike die Auflösung des Sponsoringvertrags mit Armstrong – explizit aber nicht die Unterstützung für dessen Stiftung. Ein Zufall? Armstrong kämpft darum, wenigstens einen Teil seines Lebenswerks zu retten. Und Bruyneel kämpft gegen Windmühlen. Er widerspricht weiterhin der US-Anti-Doping-Agentur. Die hatte dem Belgier in ihrem Bericht eine Schlüsselrolle in den Dopingaktivitäten früherer Jahre zugewiesen. Er wird sich wohl einem Gerichtsprozess stellen.

Es ist das Zucken zweier Täter. Armstrong drohen Regressforderungen aus früheren Prozessen, auch Bruyneel wird man vor Gericht wiedersehen. Dass sie irgendwann ihre massiven Straftaten eingestehen, ist indes nicht zu erwarten. Auch verurteilte und nachgewiesen schuldige Leugner sprechen später selten über ihre Vergehen. Sie sitzen sie schweigend aus – sei es in einer Gefängniszelle.

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