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Sport: Doping: Eigenartige Fürsorge im Fall Lobinger

Klaus Müller weiß nicht, was in Paris schief lief. Er war nicht dabei, als im IOC-Labor in der französischen Metropole die Urinprobe des Stabhochspringers Tim Lobinger untersucht wurde.

Klaus Müller weiß nicht, was in Paris schief lief. Er war nicht dabei, als im IOC-Labor in der französischen Metropole die Urinprobe des Stabhochspringers Tim Lobinger untersucht wurde. Aber er kennt das Ergebnis: 2,9 Nanogramm Nandrolon pro Millimeter in der A-Probe, 0,9 Nanogramm über dem erlaubten Grenzwert. B-Probe dann aber wieder negativ. "Für die Doping-Labors in Kreischa und in Köln wäre so ein Ergebnis ein Desaster", sagte Müller der Deutschen Presseagentur. Und das wäre sehr peinlich für ihn ganz persönlich: Er leitet das Labor in Kreischa.

Aber die Ungereimtheiten gehen auf Verbandsebene ja weiter. Klar ist nur, dass der Welt-Leichtathletikverband IAAF offenbar gleich zweimal gegen seine eigene Regeln verstieß; einmal ganz sicher. Lobinger wurde nach dem Grand-Prix-Finale in Doha/Katar positiv getestet. Und da dieser Saisonabschluss eine Veranstaltung des Weltverbands ist, zog die IAAF den Fall auch an sich. A-Probe positiv, das bedeutet nach den Regeln der IAAF zwingend, den Namen des Athleten zu veröffentlichen. Ob der 0,1 oder 100,0 Nanogramm über dem Grenzwert ist völlig egal. Die IAAF aber beschloss ganz plötzlich, Lobingers Name unter Verschluss zu halten. "Sie ist damit ihren eigenen Regeln nicht gefolgt", sagt Theo Rous, der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV). "Ich weiß nicht, worauf man sich berufen kann, wenn man den Namen nicht bekannt gibt." Antwort: auf "Persönlichkeitsschutz". Das sagt zumindest Istvan Gyuali, der Generalsekretär der IAAF. Da Lobinger noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, sollte er nicht voreilig als Dopingsünder angeklagt werden. Vermutlich spielt auch eine große Rolle, dass der Grenzwert nur geringfügig überschritten wurde.

Diese urplötzliche Fürsorge ist für Theo Rous allerdings etwas völlig Neues. "Ich kenne keinen anderen Fall, bei dem so etwas passiert ist." Auch Digel schüttelt nur verärgert den Kopf. "Die Regeln sind eindeutig. Man muss veröffentlichen." Wird plötzlich ein Name unter Verschluss gehalten, dann ist das für ihn "Willkür". "Ich erachte dieses Verfahren auch nicht für sinnvoll, weil der Athlet gezwungen ist zu lügen und deshalb der Persönlichkeitsschutz nicht trägt."

Im Fall Lobinger blieb der DLV in der Rolle des Zuschauers. Das zumindest sagt Rous. "Wir haben zwar eine Art Amtshilfe geleistet, aber wir waren nicht Herr des Verfahrens. Die IAAF hat uns nur darüber informiert, dass sie den Namen nicht veröffentlicht." Damit war klar, dass die IAAF einen Regelverstoß begeht. Doch Lobinger regelkonform - im Alleingang - zu outen, kam für Rous und den Verband aus grundsätzlichen Gründen nicht in Frage. "Wir können doch nicht eine Entscheidung der IAAF korrigieren. Außerdem hatten wir rechtlich mit dem Fall gar nichts zu tun."

Aber noch ein zweiter Regelverstoß dürfte vorliegen. Lobinger wurde von der Anti-Doping-Kommission des Weltverbands suspendiert, und das ist nach den Regeln der IAAF nicht erlaubt. "Die ADK ist nur ein beratendes Organ, die Suspendierung muss das Council der IAAF beschließen", sagt Digel. Doch da", stellt das Council-Mitglied Digel verärgert fest, "ist der Fall Lobinger nie aufgetaucht. Ich habe von der Angelegenheit erst über den DLV erfahren."

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