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Sport: Der nächste Bosman?

Radprofi Kascheschkin gefährdet mit einer Klage das gesamte Dopingkontrollsystem

Berlin - Der Radprofi Andrej Kascheschkin könnte Sportgeschichte schreiben. Und das, obwohl der Kasache gar nicht mehr fährt. Sein Rennstall Astana hat ihn suspendiert, nachdem er im Familienurlaub positiv auf Fremdblutdoping getestet wurde. Doch gegen die Zulässigkeit dieser Kontrolle zieht Kascheschkin jetzt in seinem belgischen Wohnort Lüttich mit dem Argument vor Gericht, dass Dopingkontrollen in den Ferien gegen die Menschenrechte verstoße. Am Dienstag beginnt der Prozess, an dessen Ende womöglich der Zusammenbruch des gesamten Kontrollsystems stehen könnte.

Vertreten wird Kascheschkin vor Gericht von einem Mann, der bereits juristisch Sportgeschichte geschrieben hat: Luc Misson. 1995 vertrat er den belgischen Fußballer Jean-Marc Bosman beim Rechtsstreit um Ablösesummen im Fußball. Sein Mandant bekam Recht, und das Bosman-Urteil veränderte den Fußball weltweit. „Wir wollen nicht die Dopingkontrollen abschaffen, aber es muss ein Maß an persönlicher Freiheit gewährleistet sein“, sagt Christian Bottemann, Anwalt im Team von Misson. Grundlage der Argumentation ist die europäische Menschenrechtskonvention, in der unter Artikel Acht die Einhaltung der Privatssphäre geschützt wird. „Hier wird gegen diesen Artikel verstoßen, und das noch nicht einmal auf Basis staatlicher Gesetze, sondern nur, weil das Regeln einer privaten Organisation so vorsehen“, sagt Bottemann. Die Politik müsse ein gesetzliches Kontrollsystem schaffen, das die Privatsphäre der Sportler achtet.

Thomas Bach, Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees, sagt: „Wenn das Gericht die Maßnahmen im Anti-Doping-Kampf für rechtswidrig erklärt, käme das im Endeffekt einer Freigabe des Dopings gleich und das kann nicht im Sinn eines Gericht sein.“ Ein leichtes Unbehagen könne er aber auch nicht leugnen. Ulrike Spitz, Sprecherin der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada), gibt zu, dass die derzeitige Regelung „natürlich in die Persönlichkeitsrechte des Sportlers eingreifen, aber sie unterwerfen sich dem System freiwillig.“ Doch hätten bereits rund 70 Nationen die Unesco-Konvention zum Anti-Doping-Kampf unterzeichnet. „Damit basieren die Regeln auch auf Vereinbarungen von Nationalstaaten“, sagt Spitz (mit dpa).

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