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Doping: BKA soll bei Doping-Straftaten ermitteln dürfen

Der Bundesrat hat grünes Licht für Doping-Rechtsverschärfungen gegeben. Damit kann das Gesetz, das auch Ermittlungen des Bundeskriminalamtes vorsieht, voraussichtlich Ende Oktober in Kraft treten.

Bereits am 5. Juli hatte der Bundestag die entsprechenden Rechtsverschärfungen im Arzneimittelgesetz beschlossen. Ohne Abstimmung entschied die Länderkammer, der Empfehlung der Ausschüsse zu folgen und den Vermittlungsausschuss zur Änderung des Gesetzes nicht einzuberufen. Der Einsatz des Bundeskriminalamtes ist nach dem Entwurf nur bei schweren Doping-Vergehen vorgesehen. Diesen Gesetzentwurf kritisierte die bayerische Justizministerin Beate Merk vor dem Bundesrat jedoch. Für sie gehen die Verschärfungen nicht weit genug.

"Es ist enttäuschend, dass sich die Koalition nicht dazu durchringen konnte, ein Gesamtkonzept mit effektiven strafrechtlichen Regelungen vorzulegen, wie es Bayern vor einem Jahr in seinem Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes getan hat. Erfolge können wir nur erzielen, wenn bereits der Besitz kleinster Mengen jedweder Dopingsubstanzen strafbar wird", forderte Beate Merk.

Merk: Klares Signal gegen Doping fehlt

Eine positive Dopingprobe begründe noch nicht den Verdacht, dass der dopende Sportler auch im Besitz einer nicht geringen Menge von Dopingmitteln ist oder war. "Den Ermittlungsbehörden werden nach wie vor die Hände gebunden sein. Es ist daher absehbar, dass das Gesetz noch nicht den Schlusspunkt der gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Doping darstellen wird. Das klare Signal gegen Doping fehlt", kritisierte die bayerische Ministerin und schätzte ein: "Offensichtlich können Spitzenathleten in bestimmten Sportarten heute nicht bestehen, wenn sie nicht zu Dopingmitteln greifen."

Das Gesetz enthält im Wesentlichen Regelungen, die eine wirksame Bekämpfung von kriminellen Doping-Netzwerken national und international zum Ziel haben. Kernpunkt der Rechtsverschärfungen ist die Einführung einer so genannten "weichen" Variante der Besitzstrafbarkeit. Danach soll der Besitz größerer Mengen besonders gefährlicher Doping-Substanzen - etwa Testosteron, Anabolika, Peptidhormone und Antiestrogene - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können. Das aktive Dopen durch Sportler selbst bleibt nach wie vor straffrei. (mit dpa)

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