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Doping: Diestel: "Radprofi-Szene ist versaut und verhurt"

Peter-Michael Diestel, ehemaliger Anwalt von Jan Ullrich, hat den Funktionären die Hauptschuld an der Doping-Krise des Profiradsports zugewiesen.

"Schuld sind nicht die Radsportler, sondern die Schlipsträger. Wenn Funktionäre nicht wissen, was um sie herum passiert, dann sind sie dumm und sollten ihr Geld zurück geben", erklärte Jan Ullrichs ehemaliger Anwalt Peter-Michael Diestel in der "B.Z.". Die derzeitige Szene des Berufsradsports bezeichnete Diestel als "versaut und verhurt".

Diestel hatte Ullrich, den Tour-de-France-Sieger von 1997, nach einer Betrugs-Anzeige von Rechtsprofessorin Britta Bannenberg und Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft juristisch vertreten. Doch Ende Mai dieses Jahres endete die Zusammenarbeit, nachdem der Anwalt das weitere Schweigen von Ullrich öffentlich kommentiert hatte: "Er tut nur das, was in der jetzigen Verfahrenssituation zweckmäßig ist." Diestel hatte in einem Interview herausgestellt, dass ihn die Doping-Geständnisse von Ullrichs ehemaligen Telekom-Kollegen nachdenklich gemacht und größte Befürchtungen geweckt hätten.

"Die Radsportler sind hilflos"

"Die Radsportler stecken in einer Zwickmühle, im Teufelskreis. Sie können doch gar nichts ablehnen", sagte Diestel jetzt und ergänzte: "Sie sind hilflos in einer halbkriminellen Szene. Wenn sie sich auf den Sattel eines Rades setzen, kommen sie in den beruflichen Stress. Sie haben keinen Spielraum, können gar nichts anderes tun." Schon zuvor hatte der letzte Innenminister der DDR erklärt: "Wir müssen begreifen, dass man nicht mit 40 km/h über die Pyrenäen fahren kann, dass man 250 Kilo ohne Stimulanzen nicht hochheben kann. Wir müssen uns vom Rekorddenken verabschieden."

Die vom Welt-Radsportverband UCI vor der diesjährigen Tour de France geforderte Ehrenerklärung der Profis hält Diestel für "juristisch angreifbar". Laut dieser Erklärung, die auch der in der A-Probe positiv getestete Patrik Sinkewitz vom Team T-Mobile unterschrieben hatte, soll ein neu des Dopings überführter Sportler zusätzlich zu den Sanktionen des Reglements einen Beitrag in der Höhe des Jahreslohns an die Dopingbekämpfung abführen. (mit dpa)

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