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Casar

© AFP

Doping: Kampf ums Höchstpersönliche

Der Anti-Doping-Kampf des Radsport-Weltverbands ist angeblich zu einer Mission geworden. Aber die Sache ist komplizierter. Viele Maßnahmen verletzen die Grundrechte der Profis.

Berlin - Es hört ja sich ja gut an: 600 Radprofis, organisiert in den 19 weltbesten Teams, unterschreiben, dass sie freiwillig DNA-Proben abgeben, dass sie ein Jahresgehalt zurückzahlen, sollten sie als Dopingsünder überführt werden, und ansonsten werden sie sowieso auf manipulationsfreien Sport achten. Soweit die öffentlichkeitswirksame Botschaft des so genanten Anti-Doping-Gipfels in Genf. Am 7. Juli beginnt in London die Tour de France, da musste man einfach vorher ein Zeichen setzen. Der Anti-Doping-Kampf ist ja inzwischen für viele angeblich zur Mission geworden. Jedenfalls übertreffen sich Team-Manager, Funktionäre und auch Fahrer mit Vorschlägen zum Anti-Doping-Kampf.

Aber das Ganze ist dann doch ein bisschen komplizierter. Ein paar schöne Ideen, die knallige Schlagzeilen produzieren, reichen nicht aus, um das Problem in den Griff zu bekommen. Zudem bewegen sich alle Protagonisten im Bereich von Rechtsstaaten, und da sind ein paar Dinge zu beachten.

Zu den geringen Problemen zählt noch der Passus, dass einer sein Jahresgehalt zurückzahlen muss, wenn seine A- und B-Probe positiv ist. Der renommierte Berliner Anwalt Hans-Peter Mildebrath hält diese Maßnahme durchaus für vertretbar. „Das ist zulässig, das ist eine Vertragsstrafe. Schließlich ist ja auch Schaden für das Team entstanden.“

Der Kern des Problems ist die Abgabe einer DNA-Probe. Im Fall der Radprofis hat sie einen konkreten Hintergrund. Denn noch immer ist nicht klar, wer zum Doping-Netzwerk des spanischen Arztes Eufemiano Fuentes gehört, der im Mai 2006 aufgeflogen ist. Der Kundenkreis aus der Radsport-Szene wird auf knapp 60 Personen geschätzt. Mit Hilfe der DNA-Proben lassen sich konkrete Namen herausfinden. Denn bei Fuentes sind genügend Blutbeutel gefunden worden. Nur: Wer muss überhaupt eine DNA-Probe abgeben? Ist das zwingend notwendig? Oder kann sich ein Athlet weigern, schließlich geht es hier um intimste persönliche Punkte? Und was ist, wenn er sich weigert?

Erstmal ist alles eine Frage des Timing. Bei Vertragsverhandlungen kann ein Team-Manager von einem Profi durchaus die Abgabe einer DNA-Probe verlangen, sagt Mildebrath. „Grundsätzlich bleibt es natürlich dabei: Niemand kann zur Abgabe einer solchen Probe gezwungen werden. Es kann nur mit der Einwilligung der Betreffenden geschehen.“ Aber sollte sich ein Profi weigern, dann kann niemand auf der Welt ein Team zwingen, ihn trotzdem zu verpflichten. So einfach ist das. Nicht ganz so einfach ist es freilich, wenn ein Profi bereits unter Vertrag steht und der Team-Führung plötzlich einfällt, dass sie jetzt unbedingt eine DNA-Probe möchte. Dann ist es nach Mildebraths Ansicht nicht möglich, den Angestellten zur Abgabe der Probe zu zwingen. „Und wenn er sich weigert, kann man ihm auch nicht kündigen.“

Das gilt im normalen Arbeitsrecht auch für andere Proben, sagt der Berliner Arbeits- und Sportrechts-Spezialist Klaus Sturm: „Bei Verdacht auf Betrunkenheit kann der Arbeitgeber ja nicht einfach eine Blutprobe seines Arbeitnehmers wollen.“ Einem Fahrer, der eine Probe verweigert, kann nicht gekündigt werden. Sollte dies doch geschehen, sieht Sturm bei einer Klage oder Einstweiligen Verfügung den Fahrer, obwohl er recht hätte, im Nachteil: „Der Zusammenhang zwischen der Weigerung des Fahrers, eine DNA-Probe abzugeben, und der Kündigung ist schwer nachweisbar.“

Profi-Teams stehen in einen enormen Spannungsverhältnis. Sie haben Verträge mit den Tour-Veranstaltern, ihre Sponsoren zahlen viel Geld dafür, dass sie bei den Rennen, am liebsten natürlich bei der Tour de France, möglichst oft im Schwenkbereich der Kameras auftauchen. Sie sind quasi gezwungen, ihre Top-Leute an den Start zu bringen, sonst macht die Existenz ihres Teams keinen Sinn. Andererseits setzen sie darauf, dass ihre Fahrer letztlich freiwillig bereit ihre DNA-Probe abgeben. Unwillige Profis einfach nicht zu nominieren, ist zwar möglich, macht sportlich und finanziell keinen Sinn.

Erklären sich Radrennfahrer bereit, ihre DNA-Probe abzugeben, stellt sich die Frage, in welche Hände die Proben geraten und was mit ihnen geschieht. Die UCI schreibt in ihrer Anti-Doping-Erklärung: „Die spanische Staatsanwaltschaft soll den Vergleich (mit den Blutbeuteln, die im Zuge der Fuentes-Ermittlungen gefunden wurden – d. Red.) so schnell wie möglich abwickeln oder es der UCI erlauben, den Vergleich selbst durchzuführen“. Ob die Proben danach vernichtet werden, ist unklar. Für Mildebrath ist vor allem wichtig, dass kein Unbefugter Zugriff zu den vertraulichen Unterlagen hat: „Es sollte eine gesicherte Datenbank für solche Proben geben.“ Der Arbeitgeber sollte jedenfalls keinen Zugriff haben: „Wenn eine DNA-Probe beim Arbeitgeber bliebe, wäre das ein Wahnsinn.“

Auch wenn man mit einer DNA-Probe sein „Höchstpersönlichstes“ preisgebe, ist das für den Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski kein Grund, sich grundsätzlich gegen eine freiwillige DNA-Probe zu stellen: „Man kann heutzutage im Radsport den Betrugsfall wohl nicht mehr ausschließen“, sagt Lubomierski, deshalb findet er das Vorgehen der UCI „verhältnismäßig“. Es dürfe nur nicht so weit wie in Großbritannien kommen, wo man über die DNA-Proben von 15 Prozent der männlichen Bevölkerung verfüge.

Bis jetzt ist die Liste der Unterschriften unter die Selbstverpflichtung des UCI gelinde gesagt relativ kurz: Mit Sandy Casar vom Team Française des Jeux und Mark Cavendish von T-Mobile haben erst zwei Radrennfahrer unterschrieben.

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