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Sport: Dopingverdacht: Istaf-Direktor wehrt sich gegen Vorwürfe

"Warum mögen sich eigentlich Baumann und Franke nicht", fragt der Vorsitzende Richter Buske, um kurze Zeit später zu vermuten: "Das hängt wohl auch mit der Zahnpasta zusammen." Der Anwalt Dieter Baumanns, Michael Lehner, holte weit aus und ging bis ins Jahr 1995 zurück.

"Warum mögen sich eigentlich Baumann und Franke nicht", fragt der Vorsitzende Richter Buske, um kurze Zeit später zu vermuten: "Das hängt wohl auch mit der Zahnpasta zusammen." Der Anwalt Dieter Baumanns, Michael Lehner, holte weit aus und ging bis ins Jahr 1995 zurück. Doch gestern ging es in einer ersten Verhandlung am Hamburger Landgericht nicht um Baumann, sondern um eine Schadensersatzklage von Stéphane Franke. Der ehemalige Läufer, der jüngst zum Sportdirektor des Istaf ernannt wurde, wehrt sich gegen Dopingvorwürfe. Diese wurden im Vorjahr in den Medien publiziert, und der Springer-Verlag musste Franke, der zeitweilig auch als Trainer für den SCC Berlin arbeitete, daraufhin bereits eine Summe von 15 000 DM überweisen.

Gestern ging es nun in Hamburg gegen den Spiridon-Verlag, der von Lehner vertreten wurde. Im gleichnamigen Laufsportmagazin hatte Chefredakteur Manfred Steffny unverblümt Stéphane Franke des Dopings mit dem nicht nachweisbaren Mittel Epo bezichtigt. "Stéphane Franke hat als Erster von den Italienern gelernt, wie man sich schlagartig verbessern kann ... Er hat jenen unsäglichen Professor Conconi als seinen Trainer benannt, der in Italien inmitten des womöglich größten sportübergreifenden Dopingskandals überhaupt steht", schrieb der frühere Marathonläufer Steffny, der für provokante Äußerungen bekannt ist. Weiter hieß es: "Conconis Dopingforschungs-Akten liegen inzwischen bei der Staatsanwaltschaft, in ihnen befindet sich auch der Name Franke." Außerdem warf Manfred Steffny dem Ex-Läufer vor, seine Aufenthaltsorte bei Trainingslagern zu verschleiern. Damit erweckte er den Eindruck, Franke habe sich Dopingkontrollen entzogen. Das alles dementierten Franke und sein Anwalt Arnd Böken vehement.

Gestern gab es im Hamburger Landgericht zwar kein Urteil, aber der Verlauf der Verhandlung, bei der sich Franke und Steffny nur durch ihre Anwälte vertreten ließen, lief zu Gunsten von Franke. "Wir meinen, dass die beklagte Seite nicht genügend Substanz hatte, um die Vorwürfe in dem Artikel zu rechtfertigen", erklärte Richter Buske, der einen Urteilsspruch für den 18. Mai angekündigt hat. Auf Grund neuerer Entwicklungen gab der Richter der Steffny-Partei bis zum 27. April Zeit, Beweise für ihre Behauptungen vorzulegen.

Schon gestern wurde klar, dass sich der Vorwurf der Verschleierung von Aufenthaltsorten nicht halten lässt. Im Gegensatz zu Böken geht Lehner jedoch davon aus, dass es in Conconis Unterlagen einen Terminhinweis gibt. Drei Wochen vor der WM 1995 stehe dort der Name Franke und dahinter in einer Klammer mit einem Fragezeichen versehen: Epo. "Wir sind hingefahren und haben alles durchsucht, aber diesen Eintrag auch nicht auf Conconis Computer-Festplatte gefunden", sagte Böken. Lehner behauptete: "Der Eintrag soll im Organizer von Conconis Computer stehen." Dafür gebe es laut Lehner Zeugen. Noch mehr Brisanz hätte vielleicht eine andere Zeugin, wenn sie das bestätigt, was Lehner anführte: "Ich behaupte, Shally Kunz hat Franke mit Epo versorgt", sagte der Anwalt. Kunz sei eine frühere Freundin von Franke. Sie arbeite als Krankenschwester in Flagstaff (USA), wohin der Läufer ins Höhentraining fuhr. Die mögliche Brisanz der Angelegenheit ist den Hamburger Richtern klar.

Joerg Wenig

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