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Sport: Dosierter Protest erlaubt

Beim Spiel Hamburger SV – Borussia Dortmund hat Schiedsrichter Lutz Wagner dem Dortmunder Dede nach einem groben Foul die Rote Karte gezeigt. Anschließend diskutiert Dede heftig mit Wagner, möglicherweise beleidigt er ihn sogar.

Beim Spiel Hamburger SV – Borussia Dortmund hat Schiedsrichter Lutz Wagner dem Dortmunder Dede nach einem groben Foul die Rote Karte gezeigt. Anschließend diskutiert Dede heftig mit Wagner, möglicherweise beleidigt er ihn sogar. Wie bestraft man einen Spieler, der ausrastet, nachdem er schon die Rote Karte erhalten hat, Herr Krug?

Interessante Frage. Rot ist ja schon die Höchststrafe, aber grundsätzlich wird ein Schiedsrichter gegebenenfalls weitere Unsportlichkeiten des Spielers im Spielbericht vermerken oder er verfasst, mit etwas zeitlichem Abstand, einen Sonderbericht. Alles Weitere entscheidet dann das Sportgericht. Natürlich wird jeder Schiedsrichter bis zu einem gewissen Grad Verständnis aufbringen, wenn sich ein Spieler nach einer Roten Karte beschwert. Schlussendlich hängt dieses Verständnis ab von der persönlichen Toleranzschwelle und der grundsätzlichen Einstellung des Schiedsrichters. Was im Ruhrgebiet noch fast als umgangssprachlich und akzeptabel empfunden wird, das könnte im Norden durchaus schon zu einer Privatfehde führen. Allerdings hört bei rüden Kraftausdrücken oder minutenlangen Protesten ganz sicher jede Toleranz auf.

Manchmal wird ein Schiedsrichter auch im Eifer des Gefechts geduzt. Dieses Duzen gilt nicht als Beleidigung. Der Schiedsrichter wird dann nur darauf hinweisen, dass man doch besser beim „Sie“ bleibt. Eine Beleidigung nach einer Roten Karte kann aber das Strafmaß durchaus erhöhen. Darüber entscheidet allein das Sportgericht.

Sollte sich ein rot-bestrafter Spieler für sein Verhalten beim Schiedsrichter entschuldigen, nachdem die verbale Attacke im Spielbericht eingetragen ist und beide Mannschaftsführer diesen Bericht schon unterschrieben haben, dann kann der Unparteiische durchaus einen Zusatzbericht verfassen. Darin schildert er dann diesen Vorgang. Ob sich diese Entschuldigung strafmildernd auswirkt, das ist ebenfalls Sache des Sportgerichts. Ein Akt der Fairness des Spielers wäre die Entschuldigung aber allemal gewesen.

Hellmut Krug

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