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Dreispringer Friedek: Zweimal ist keinmal

Dreispringer Charles Friedek ist mit dem Versuch gescheitert, sich ins deutsche Olympiateam zu klagen.

Berlin - Einmal ist keinmal, zweimal auch nicht. Jedenfalls wenn es nach dem Deutschen Leichtathletik Verband (DLV) und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geht. Der Dreispringer Charles Friedek hatte geklagt, weil der DLV ihn trotz der für eine Olympiateilnahme notwendigen doppelt übersprungenen Distanz von 17 Metern nicht beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Kader vorschlagen wollte. Der Verband bemängelte, dass die Sprünge von 17 Metern und 17,04 Metern bei einem einzigen Wettkampf absolviert wurden und nicht bei zwei verschiedenen. So wie der Leichtathletikverband die Regeln versteht, ist das notwendig.

Der 36-jährige Ex-Weltmeister Friedek ist anderer Auffassung. Er legte beim Kölner Sportschiedsgericht Einspruch ein, bekam Recht und der Fall landete bei den Frankfurter Richtern. Diese schlossen sich am Mittwoch jedoch der Sichtweise des DLV an und wiesen die Klage ab. Der Leverkusener Friedek wird somit nicht nach Peking fahren – die Nachnominierungsfrist lief gestern Abend ab.

„Die Frustration ist nun natürlich hoch“, erklärte Friedeks Anwalt Michael Lehner. „Dass der DOSB das Urteil des Sportschiedsgericht nicht anerkennt, ist eigentlich ein Skandal“.

Der Leichtathletikverband hingegen sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Wir haben mit dem Ergebnis gerechnet“, sagte Clemens Prokop, Präsident des DLV, auf Nachfrage. „Nach unseren Regeln wird nur der beste Sprung bei einem Wettkampf gewertet. Daraus ergibt sich zwingend, dass die 17 Meter bei zwei verschiedenen Veranstaltungen übergesprungen werden müssen.“

Anwalt Lehner sieht das anders. Eine solche Formulierung habe bis 1997 in einer Wettkampfrichtlinie für Weltmeisterschaften gestanden. Der fragliche Absatz sei dann jedoch gestrichen worden. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die beiden in die Wertung eingehenden Sprünge auch bei nur einem Wettkampf erbracht werden können.

Auch Andere, die ihre Olympiateilnahme gerichtlich erstreiten wollten, sind in den vergangenen Tagen gescheitert. Die Schwimmerin Vipa Bernhardt brachte ihren Fall vor das Landgericht Kassel, und der Bundesschwimmtrainer Manfred Thiesmann scheiterte mit seiner Klage gegen den Deutschen Schwimmverband vor dem Arbeitsgericht in Hamm.

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