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Eisschnelllauf: Claudia Pechstein: Auf der Suche nach Entlastung

Claudia Pechstein will heute öffentlich ihre Unschuld beweisen – dabei setzt die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin vor allem auf Verfahrensfehler.

Berlin - Manchmal ist sie niedergeschlagen, „dann ist wieder irgendwas passiert, was sie runterzieht“, sagt Ralf Grengel. Der Manager von Claudia Pechstein beobachtet seine wegen Dopings gesperrte Klientin derzeit genau und er meint, der Berliner Eisschnellläuferin gehe es „den Umständen entsprechend gut“. Die Umstände allerdings haben sich für Pechstein, ehemals ausschließlich bekannt als erfolgreichste deutsche Wintersportathletin, in den vergangenen Wochen nicht zum Guten gewendet.

Für Claudia Pechstein, die nach ihrer Sperre durch den Weltverband ISU öffentlich und sportlich abgetaucht ist und die sich heute in Berlin erstmals wieder erklären will, gab es in den vergangenen Wochen nur schlechte Nachrichten: Eine von ihr ins Feld geführte Blutkrankheit, die ihre bei Tests auffällig hohen Werte junger Blutkörperchen erklären könnte, hat sie noch nicht finden können. Das Training beim nationalen Verband oder bei einem Verein ist ihr untersagt. Gegen die angestellte Polizistin wurde zudem ein dienstrechtliches Verfahren angestrengt. Ein Eilantrag beim Internationalen Sportgerichtshof Cas auf Aufhebung der Wettkampf- oder zumindest der Trainingssperre harrt weiterhin einer Entscheidung. Ihr Vorgesetzter, Innen- und Sportminister Wolfgang Schäuble, hat gefordert, sie solle ihre Unschuld beweisen. Und ein enger Kollege von Pechsteins Manager hat auf eigene Faust und mit seltsam nachdrücklichen Methoden nach entlastenden Blutwerten für Pechstein in einem Dopinglabor in Hamar gefahndet, bis eine verschreckte Mitarbeiterin die örtliche Polizei holen musste. Pechstein, die beteuert, von dieser abenteuerlichen Aktion nichts gewusst zu haben, zieht all das runter – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung.

Heute nun, auf einer lange angekündigten Pressekonferenz in Berlin (11 Uhr, live bei N24), soll endlich Entlastung her. Organisator Grengel, der sich nach dem Vorfall von Hamar nur mit Mühe und einer Entschuldigung als Pechsteins Manager halten konnte, verspricht einen „bunten Mix aus Daten und Fakten zur Aufklärung“. Flankiert (und möglicherweise beaufsichtigt) wird er von Pechsteins Anwalt Simon Bergmann. Der will vor allem aufzeigen, dass die vom Eisschnelllauf-Weltverband ISU zwischen 2000 und 2009 gesammelten Blutwerte Pechsteins (die besonders rund um wichtige Wettkämpfe auffällige Ausschläge nach oben aufzeigten, etwa bei der Mehrkampf-WM im Februar in Hamar) als Indizien nicht gerichtsfest sind. „Für alle 95 Blutkontrollen liegen keine Ablaufprotokolle vor“, sagt Bergmann. „Damit sind sie als Beweismittel untauglich.“

Genau hier könnte bei dem Verfahren, das Pechstein vor dem höchsten Sportgericht angestoßen hat, der Knackpunkt liegen. Zwar ist es inzwischen möglich, Sperren aufgrund von auffälligen Blutprofilen zu verhängen. Allerdings ist noch nicht ausverhandelt worden, ob die dafür notwendigen Bluttests ähnlich akribisch durchzuführen sein müssen wie etwa Urintests. Die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada schreibt zumindest Ablaufprotokolle von Kontrollen und eine Versiegelung der Proben vor. Nach Informationen des Tagesspiegel stützt sich Pechsteins Verteidigung vor allem auf Verfahrensfehler: So sind Umstände wie Uhrzeit, Temperatur und Testlabor nicht für jeden Test bekannt, manche Proben sollen gar nicht mehr existieren und könnten nicht nachgeprüft werden. Zudem sollen laut Deutscher Presse-Agentur Pechstein mehrere falsche Testergebnisse zugeordnet worden sein. Bei 20 Trainingskontrollen seien fast die Hälfte von Pechsteins Proben mit einem nicht identischen Barcode versehen. Mit Barcodes werden Testampullen versiegelt und zugeordnet.

Schon jetzt ist klar: Der Fall Pechstein, der ein Präzedenzfall für den indirekten Dopingnachweis anhand schwankender Blutwerte ist, dürfte über medizinisch-juristische Details entschieden werden. So wurde am Mittwoch sicher nicht durch Zufall bekannt, dass Pechsteins erste Bluttestwerte aus dem Jahr 2000 von der ISU nicht korrekt vermerkt worden sein sollen. Harm Kuipers, Mitglied der Medizinischen Kommission der ISU, reagierte auf einen entsprechenden Bericht der „Sport Bild“ mit den Worten: „Damals gab es das erste Mal überhaupt Bluttests, da war das Prozedere noch nicht standardisiert.“ Der Standard der Bluttests dürfte zu einem wichtigen Verfahrensgegenstand werden – ebenso die Frage, bei wem eigentlich die Beweislast in diesem Indizienfall liegt, in dem selbst die Indizien unter Experten umstritten sind.

An der Wahrnehmung von Claudia Pechstein, die weiterhin ihre Unschuld beteuert, dürfte ein auf Verfahrensfragen basierendes Urteil indes kaum etwas ändern. Die Unschuldsvermutung ist für Sportler nach unzähligen Dopingskandalen ein schwer zu bewahrendes Gut, zumindest in der Öffentlichkeit.

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