zum Hauptinhalt
Um sein Tor wurde diskutiert: Nach dem Phantomtor von Stefan Kießling wird es aber nicht zur Wiederholung der Partie zwischen Hoffenheim und Leverkusen kommen.

© reuters

Entscheidung über Phantomtor: DFB-Sportgericht lehnt Hoffenheimer Einspruch ab

Die Entscheidung über das umstrittene Phantomtor ist gefallen. Wie erwartet wird es trotz des Einspruchs der TSG Hoffenheim kein Wiederholungsspiel geben.

Trotz des Phantomtores von Stefan Kießling hat das DFB-Sportgericht eine Wiederholung des Bundesliga-Spiels der TSG Hoffenheim gegen Bayer Leverkusen abgelehnt. Es habe keinen Regelverstoß durch Schiedsrichter Felix Brych gegeben, entschied das Gericht am Montag in Frankfurt unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz.

Den Regeln entsprechend wurde der Einspruch von Hoffenheim gegen die Wertung des 1:2 am 8. Spieltag abgewiesen. Gegen das Urteil kann Hoffenheim Einspruch beim DFB-Bundesgericht einlegen.

Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschließender Beratung in der Frankfurter DFB-Zentrale berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch Referee Brych. „Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung“, erklärte der als Zeuge geladene Unparteiische. „Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor.“ Kießling hatte ans Außennetz geköpft, der Ball war durch ein Loch im Netz ins Tor gelangt.

Kießling selbst dachte bei seinem Phantomtor im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. „Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war“, sagte Kießling am Montag. Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler hatte erneut dafür plädiert, die letzten 22 Minuten noch einmal zu spielen - ohne Erfolg. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false