zum Hauptinhalt
285716_0_afb49903.jpg

© ddp

Eìsschnelllauf: Olympiasiegerin Pechstein wegen Blutdopings gesperrt

Die 37 Jahre alte Berlinerin Claudia Pechstein ist wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrt worden. Positiv getestet wurde sie nicht - deshalb geht Pechstein in Berufung.

Als Claudia Pechstein am Donnerstag die Nachricht übermittelt bekam, „da war sie in Tränen aufgelöst und schockiert“. Am Freitagabend, als die Öffentlichkeit informiert wurde, „da war sie wieder kämpferisch und stark“. So beschreibt es Ralf Grengel, der Manager der Berliner Eisschnellläuferin, die auf einmal nicht mehr laufen darf. Die fünfmalige Olympiasiegerin ist wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrt worden. Wie die Internationale Eislauf-Union (ISU) am Freitag mitteilte, wurden bei der 37 Jahre alten Berlinerin „auffällige Werte und auffällige Veränderungen der Werte in einer Serie von Tests“ festgestellt.

Bei den Mehrkampf-Weltmeisterschaften am 7. und 8. Februar diesen Jahres in Hamar sollen die Retikulozyten, das sind die jungen roten Blutkörperchen, in Pechsteins Blut auffällig gewesen sein. Pechstein hatte den Wettkampf damals abgebrochen; Begründung war eine grippale Erkrankung.

Eine positive Probe gibt es nicht

Nach Mitteilung der Anwälte der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) seien allerdings andere Blutwerte Pechsteins, die auf Blutdoping hindeuten könnten, unauffällig. Das seien die Werte für Hämoglobin und Hämatokrit. „Es gibt keinen positiven Befund“, sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann dem Tagesspiegel. „Sie ist ohne positive Dopingprobe verurteilt worden.“ Pechstein, die gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, will nun gemeinsam mit dem deutschen Verband vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas gegen die Sperre vorgehen. Grengel jedenfalls sieht seine Athletin einer „schreienden Ungerechtigkeit“ ausgesetzt.

Die ISU dagegen beruft sich auf die gültigen Regeln im Kampf gegen Doping. Der Weltverband erhebt seit 1999 die Blutwerte der Eisschnellläufer, ähnlich wie auch im Radsport haben 1650 Athleten einen so genannten Blutpass, in dem ihre Werte stetig gespeichert werden. Nach dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada können seit dem 1. Januar Sperren aufgrund auffälliger Werte ausgesprochen werden, ohne dass der früher erforderliche Beweis wie eine positive Dopingprobe erforderlich ist. Fünf Radprofis wurden zuletzt bereits auf dieser sportrechtlichen Grundlage sanktioniert.

Im Fall Pechstein war das Verfahren abseits der Öffentlichkeit im Februar eröffnet worden. Bei einer zweitägigen Sitzung in Bern sind laut ISU alle Parteien angehört worden. Anschließend gaben fünf Experten ihre Meinung ab, danach entschied die Disziplinarkommission der ISU. Pechsteins Anwalt Bergmann sagt: „Angesichts der Schwere des Vorwurfs und der Sperre muss die Wahrscheinlichkeit für die ISU eine an Sicherheit grenzende sein.“ Nach seiner Darstellung könnten die auffälligen Blutwerte auch von einer genetischen Blutkrankheit herrühren. Die DESG, die „bis zur rechtskräftigen Verurteilung“ von Pechsteins Unschuld überzeugt ist, teilte dazu gestern mit: „Die aus Mitgliedern der ISU bestehende Disziplinarkommission war der Auffassung, Pechstein hätte den Beweis einer Blutkrankheit schon vor der mündlichen Verhandlung erbringen können. Pechstein kannte die medizinischen Hintergründe seit Ende Mai und hatte im Juni eine umfangreiche Diagnostik eingeleitet, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist.“ Pechstein will ihre auffälligen Blutwerte weiterhin auf die Ursache untersuchen lassen. Anwalt Bergmann sagt dazu: „Das dauert aber mehrere Monate, weil es dafür derzeit nur drei Labore weltweit gibt.“

Bis zur Verhandlung vor dem Cas dürfte ein Streit der Experten ausbrechen, wie die auffälligen Blutwerte Pechsteins zu werten sind. Zumal die Grenzwerte hier differieren: Verschiedene Sportverbände bedeuten verschiedene Grenzwerte. Während der Internationale Skiverband beispielsweise als Höchstwert für die Hämoglobinkonzentration (den roten Blutfarbstoff in den roten Blutkörperchen) bei Frauen 16,0 zulässt, sind beim Eisschnelllauf 16,5 erlaubt. Was also in anderen Sportarten zu Schutzsperren führt und den Dopingverdacht nährt, ist im Eisschnelllauf erlaubt.

Verdächtigungen gegen Pechstein gab es schon

Dopingverdächtigungen gegen Pechstein hatte es nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur schon im vergangenen Winter gegeben, als sie im Vergleich zu den Vorjahren einen großen Leistungssprung machte. Beim Weltcup in Moskau siegte sie erstmals seit Jahren wieder in Topzeiten und holte im Januar bei der Mehrkampf-Europameisterschaft in Heerenveen den Titel. Nach der WM im Februar in Hamar legte Pechstein eine Pause ein – mit dem Hinweis, dass sie nach Hamar nicht zu alter Form gefunden hätte.

Im März ging die DESG öffentlich gegen aufgekommene Dopingvorwürfe vor. So ließ DESG-Präsident Gerd Heinze damals wissen, der Verband erwäge rechtliche Schritte gegen die niederländische TV-Journalistin Ria Visser. Die ehemalige Eisschnellläuferin hatte beim Weltcup-Finale in Salt Lake City im niederländischen TV-Sender „NOS“ gesagt, sie habe aus verschiedenen Quellen von Gerüchten erfahren, die in Zusammenhang mit einem möglichen Dopingfall im deutschen Team stehen. Allerdings war sie nicht bereit, die Quelle dieser Gerüchte zu nennen und verweigerte zugleich eine öffentliche Entschuldigung. Die Athletinnen Anni Friesinger und Daniela Anschütz-Thoms reagierten empört. Daraufhin kündigte die DESG an, dagegen vorgehen zu wollen. „Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und überprüfen rechtliche Schritte“, sagte Verbandschef Heinze damals: „Wir haben vom Weltverband ISU beziehungsweise der nationalen oder internationalen Antidoping-Agentur keine Meldung über einen positiven Dopingfall bekommen.“

An diesem Donnerstag nun hatte die DESG mitgeteilt, dass sie auf rechtliche Schritte gegen die Journalistin verzichten werde. Es war der Tag, an dem Claudia Pechstein schockiert und in Tränen aufgelöst war.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false