Fernsehrechte: Ausgeglichen für die Allgemeinheit
Untersagt das Kartellamt den Vereinen die Zentralvermarktung ? Lars Spannagel hofft, dass sich in der Bundesliga wenig verändert.
Wer die Bundesliga so mag, wie sie ist, muss hoffen, dass das Bundeskartellamt sich durchsetzt. Geht es nach der Behörde, wird sich nicht viel im deutschen Profifußball ändern. In der zunkunftsweisenden Frage der Fernsehrechte will das Kartellamt der Zentralvermarktung der Bundesligaklubs nur zustimmen, wenn „die Allgemeinheit davon einen Nutzen“ hat. Das hieße: Die Liga bleibt einigermaßen ausgeglichen, jeder Fan kann die Spiele am frühen Abend und umsonst im Fernsehen anschauen.
Um zu entscheiden, ob der Status quo die beste Lösung ist, muss man sich die Alternativen ansehen. Falls das Kartellamt den Vereinen die Zentralvermarktung untersagt, würden Teams wie der FC Bayern und der VfL Bochum auch auf dem Fernsehmarkt miteinander konkurrieren. Der Nachteil: Die reichen Klubs würden noch reicher werden, das Leistungsgefälle in der Liga würde wachsen. Eine langweiligere Bundesliga liefe wahrscheinlich erst spätabends im Free-TV. Der Vorteil: Die deutschen Spitzenteams könnten vielleicht die finanzielle Lücke zu den europäischen Topteams wie Real, Chelsea und Inter Mailand verringern, Superstars wie Cristiano Ronaldo oder Kaká wären finanziell nicht mehr unerreichbar.
Die Frage ist also: Will man spannende Spiele an jedem Wochenende, bis 20 Uhr für jedermann zusammengefasst? Oder wenige große Highlights, die sich eher in die Wochenmitte und ins Pay-TV verlagern, wenn die Champions League spielt? Die Leute vom Kartellamt sind der Meinung, die „Allgemeinheit“ bevorzuge Ersteres. Gut möglich, dass sie damit richtig liegen.
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