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Flitzer-Urteil: Stadionflitzer müssen Geldstrafen zahlen

Stadionflitzer müssen sich künftig warm anziehen. Ein Gericht gab dem FC Hansa Rostock Recht, der drei Flitzer verklagt hatte. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die WM.

Rostock - 42 Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft gab das Rostocker Oberlandesgericht am Freitag in einem deutschlandweit einmaligen Prozess dem Fußball-Zweitligisten FC Hansa Rostock Recht, der drei Stadionflitzer auf Schadensersatz verklagt hatte. Das Gericht erklärte, dass der Fußballverein die 20.000-Euro-Geldstrafe des Deutsche Fußball-Bundes (DFB) gegen den Club in voller Höhe von den Stadionflitzern einfordern kann. «Die Beklagten haben den Schaden verursacht», betonte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Eckert.

Das WM-Organisationskomitee begrüßte den Richterspruch. «Das Hansa-Urteil hat Signalwirkung für das WM-OK. Falls die Fifa uns bei der WM wegen Flitzern mit Geldstrafen belegt, werden wir die jetzt vorhandenen Rechtsmittel nach dem Hansa-Modell ausschöpfen», sagte OK-Pressesprecher Jens Grittner der dpa.

Hansa-Anwalt Gunnar Kempf erklärte, dass sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) den FC Hansa Rostock beim Prozess «in vollem Umfang» unterstützt hätten. «Wir wollten mit diesem Prozess ein abschreckendes Urteil erzielen, das in allen Sportarten Auswirkungen haben wird» sagte Kempf, der andeutete, dass der Verein der Urteil auch vollstrecken wird.

Da es in diesem Fall um eine grundsätzliche Entscheidung geht, ließ das Rostocker Oberlandesgericht eine Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Bis Ende Juni müssen die Beklagten entscheiden, ob sie diesen Weg gehen wollen.

Das Rostocker Landgericht hatte bereits in erster Instanz im vergangenen Jahr entschieden, dass die drei Stadionflitzer den Schaden verursacht und somit auch die Geldstrafe von 20.000 Euro zu zahlen haben. Gegen das Urteil hatten zwei der drei Flitzer Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.

Nach Meinung der Beklagten, die am 25. Oktober 2003 in der Bundesliga-Partie gegen Hertha BSC in den Innenraum des Ostseestadions gesprungen und über den Platz gelaufen waren, sei der Verein wegen eines nicht ausreichenden Sicherheitsdienstes und als Wiederholungstäter höher bestraft worden. Nach Ansicht des Gerichtes sei diese Argumentation jedoch nicht korrekt. «Ein ertappter Dieb kann ja auch nicht sagen, dass der Ladenbesitzer seine Waren hätte besser sichern müssen», sagte Richter Eckert. (Von Karsten Lehmann, dpa)

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