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Sport: Game over

Kahn gewinnt Rechtsstreit gegen Spielehersteller

Oliver Kahn ist – analog zum bekannten Werbeslogan – „in the game“, und das gefällt ihm ausnahmsweise gar nicht. Täuschend echt wird der Fußball-Nationaltorhüter im Computerspiel „Fifa Worldcup 2002“ dargestellt, unverkennbar für alle Fans. Weil er dem Spielehersteller Electronic Arts (EA) zuvor aber keine Lizenz erteilt hatte, klagte Kahn gegen die weitere Vermarktung seiner Person. Auch in zweiter Instanz erhielt Kahn am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Hamburg Recht. Das Spiel darf vorerst nicht weiter vertrieben werden. Eine Schadensersatzklage gegen EA soll folgen; womöglich löst der Präzedenzfall Kahn gleich eine ganze Welle an Klagen aus.

Oliver Kahns Anwalt Matthias Prinz jedenfalls will sich in Kürze mit der Berechnung einer Schadensersatzforderung befassen. „Noch liegt uns die Urteilsbegründung nicht vor. Aber wenn sie so aussieht, wie sich das nach den ersten beiden Verhandlungen abzeichnet, dann können wir konkret beraten, wie man die Ansprüche geltend machen könnte“, sagt Prinz. Es könnte die so genannte „fiktive Lizenzgebühr“ errechnet werden – wie viel Geld hätte Oliver Kahn also für die Benutzung seines Konterfeis von EA verlangen können? Viel interessanter jedoch ist Variante zwei, die den „Verletzergewinn“ zugrunde legt. Hiernach hätte der Bayern-Keeper Anspruch auf einen Anteil des EA-Gewinns durch den Verkauf des Spiels – nach Aussage seines Anwalts geht dieses jährlich rund fünf Millionen Mal über die Ladentische. Auf der Grundlage der Kahn-Berechnung wiederum könnten schon bald die Klagen weiterer Fußballer folgen. Denn die gestrige Entscheidung kann jetzt als Musterbeispiel weiter verwendet werden. Anfragen anderer Spieler hat Matthias Prinz jedenfalls genug. „Selbstverständlich werden wir jetzt auch diese Anfragen näher prüfen“, kündigte er am Dienstag an.

Unterdessen wehrt sich EA gegen Vorwürfe, die Persönlichkeitsrechte Kahns seien verletzt worden. Die Rechte seien bei der internationalen Spielervereinigung FiFPro eingekauft worden. Schadenersatzforderungen seien an die Gewerkschaft zu richten; dazu wollte sich die Vereinigung gestern nicht äußern, und Matthias Prinz wiederspricht dem: Schließlich sei das Spiel von EA veröffentlicht worden, und die Rechte hätten vom Sportler selbst erworben werden müssen.

Christopher Buhl

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