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Großer Preis von Belgien: Strafe gegen Hamilton bleibt bestehen

22 Stunden nach der Verhandlung ist das Berufungsgericht der Fia zu einer Entscheidung gekommen: Die Strafe gegen Formel-1-Vizeweltmeister Lewis Hamilton beim Großen Preis von Belgien wird nicht zurückgezogen.

Als Begründung gab das Gericht des Internationalen Automobilverbandes an, der Einspruch gegen die 25-Sekunden-Zeitstrafe wegen Abkürzens sei nicht zulässig. Hamilton fiel durch die Sanktion vom ersten auf den dritten Rang zurück. Artikel 152 des "International Sporting Code" besage, dass Durchfahrtsstrafen durch eine Berufung nicht anfechtbar seien. Hamilton hat damit vor dem Nachtrennen am Sonntag in Singapur in der Fahrer-Gesamtwertung weiter einen Punkt Vorsprung auf den Spa-Sieger Felipe Massa im Ferrari.

Hamilton hatte vor rund zwei Wochen in Belgien kurz vor Schluss Titelverteidiger Kimi Räikkönen im Ferrari überholt, als er in einer Schikane abkürzte. Danach ließ der Brite den später durch einen selbst verschuldeten Unfall ausgeschiedenen Finnen wieder passieren, überholte ihn aber sofort wieder.

Renndirektor Charlie Whiting bestätigte zweimal auf Nachfrage, dass er glaube, Hamiltons Manöver sei "okay" gewesen. Die Rennkommissare entschieden aber anders und belegten den Briten mit der Zeitstrafe. Der Grand Prix sei bereits beendet und eine Durchfahrtsstrafe nicht mehr möglich gewesen. (rope/dpa)

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