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Vom Hertha-Tor bis in den Gerichtssaal: Christian Fiedler.

© dpa

Hertha BSC gegen Christian Fiedler: Kein Raum für Sentimentales

Nach 22 gemeinsamen Jahren hat Hertha BSC seinen Torwarttrainer Christian Fiedler Ende Mai entlassen. Auch vor Gericht können sich beide Parteien bisher nicht einigen.

Hertha BSC ist anwesend, zumindest virtuell. Anwalt Marc Steffek wischt auf seinem Tablet-PC über die blau-weiße Vereinswebseite, während er dem Arbeitsgericht Herthas Sicht der Dinge vorträgt. Ansonsten ist kein Klubvertreter zu der Güteverhandlung erschienen. Auch Christian Fiedler lässt sich von seinem Anwalt im schmucklosen Saal 224 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vertreten. Der Torwarttrainer klagt dort nach seiner Entlassung Ende Mai auf Wiedereinstellung.

Eigentlich schade, dass sich ein Fußballverein und ein Mitarbeiter, der auch lange für den Klub kickte, nach 22 gemeinsamen Jahren vor Gericht wiedersehen; egal, wer am Ende recht hat. Aber nur darum geht es am Freitag und um viel Geld, nicht um Sentimentalitäten. Die Vorverhandlung dauert nicht einmal fünf Minuten. Schnell ist klar: Einigen werden sich beide Seiten vorerst nicht. Hertha habe Fiedler 100.000 Euro angeboten, berichtet der Klubanwalt, Fiedler habe abgelehnt. Ihm gehe es nicht um Geld, sondern um Wiedereinstellung, sagt sein Anwalt. Da Fiedler wohl kaum je wieder das Torwarttraining bei Hertha leiten dürfte, heißt das vor allem: Es geht um noch mehr Geld, das ihm bis Vertragsende auch zustünde, falls er recht behält. Dazu kommen Dinge wie Aufstiegsprämien.

Der Richter rät beiden Parteien, sich außergerichtlich zu einigen, aber setzt eine Verhandlung für den 2. Oktober an, zu der dann auch Fiedler und Hertha-Manager Michael Preetz erscheinen sollen. Dort muss Hertha zwei Dinge beweisen. Erstens: Ob es einen triftigen Kündigungsgrund gab. Und wenn ja, dann zweitens, ob Hertha die Kündigungsfrist eingehalten hat.

Die Berliner stellten Fiedler Ende Mai eine ordentliche Kündigung zu, keine fristlose, wie es teilweise hieß. Weil der Verein eine „Neustrukturierung des Torwarttrainings“ anstrebte, wie es Hertha-Anwalt Steffek formuliert. Auf Wunsch des Cheftrainers Jos Luhukay kam Richard Golz, der in die Betreuung der Torhüter andere Akzente setzen soll. Da Fiedler wie die meisten Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, muss Hertha die Entlassung begründen. Zum Beispiel damit, dass Fiedler die Vorgaben des Vereins eventuell nicht erfüllte.

Der Verein muss zudem die Kündigungsfrist eingehalten haben. Die berechnet sich nach der Zugehörigkeit zum Betrieb. Über die gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen. Fiedler war seit 2009 Torwarttrainer, aber laut seinem Anwalt stehe in seinem Arbeitsvertrag, dass er am 1.7.1991 begonnen habe. Die 18 Jahre Spielerzeit würden demnach dazuzählen, der Übergang zum Torwarttrainer sei nahtlos gewesen.

Möglich ist nun, dass sich beide noch vor der Verhandlung im Oktober auf einen Vergleich einigen. Falls Fiedler den Prozess gewinnt, müsste Hertha eine Abfindung zahlen, um den Vertrag zu beenden. Egal, ob Fiedler nun Geld bekommt oder nicht, ein schöner Abschied wird es nicht mehr werden für ihn, nach 137 Bundesliga- und 97 Zweitligaspielen als Torwart für Hertha BSC.

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