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Sport: Im Zweifel für die Angeklagte

Was weiß man eigentlich über Evi Sachenbacher-Stehle? Da gibt es zunächst zwei Tatsachen.

Was weiß man eigentlich über Evi Sachenbacher-Stehle? Da gibt es zunächst zwei Tatsachen. Die deutsche Langläuferin hatte bei einem Test einen überhöhten Hämoglobinwert. Aber die Einnahme einer verbotenen Substanz wurde ihr nicht nachgewiesen. Ist sie also unschuldig?

Gedopt ist nicht nur, wer mit einem positiven Test erwischt wird. Das ist die neue Wirklichkeit in der Welt des Sports. Der Internationale Sportgerichtshof hat den amerikanischen Leichtathleten Tim Montgomery allein aufgrund von Indizien für zwei Jahre gesperrt, eine positive Dopingprobe gab es nicht. Doch welche Indizien gibt es gegen Sachenbacher-Stehle?

Der Doping-Experte Bengt Saltin rätselt, warum Sachenbacher-Stehle in seiner Datensammlung bisher nie den Grenzwert überschritten hatte. Sachenbacher-Stehle hält dem ihre eigene Datensammlung entgegen, öffentlich gemacht hat sie die jedoch nicht. Außerdem ist es kein Geheimnis, dass Athleten in so feinen Mengen Dopingmittel konsumieren, dass sie gerade den zulässigen Grenzwert erreichen. Ist sie also schuldig?

In einem Indizienprozess gäbe es derzeit wohl einen Freispruch für Evi Sachenbacher-Stehle. Dass sie Dopingmittel eingenommen habe, lässt sich schließlich – im Gegensatz zum Fall Montgomery – nicht feststellen. Im Zweifel für die Angeklagte, das sollte auch für sie gelten.

Im Zeitalter des Dopings kann auch Unentschiedenheit eine souveräne Haltung sein.

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