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Der mittlerweile in die Fußball-Bezirksliga abgestürzte SV Wilhelmshaven kehrt trotz seines juristischen Erfolgs über die Verbände FIFA und DFB nicht in die Regionalliga zurück. 

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SV Wilhelmshaven: Keine Wiedereingliederung, aber vielleicht etwas Geld

Einen schnellen Weg zurück in die Regionalliga gibt es nicht: Der SV Wilhelmshaven wird nach dem Zwangsabstieg 2014 nicht wieder eingegliedert. Geld könnte es aber geben.

Der mittlerweile in die Fußball-Bezirksliga abgestürzte SV Wilhelmshaven kehrt trotz seines juristischen Erfolgs über die Verbände Fifa und DFB nicht in die Regionalliga zurück. Das bekräftigte der dafür zuständige Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) am Freitag in Frankfurt. „Eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord kann es nicht geben. Die Entscheidung über den Zwangsabstieg war nicht ursächlich für den Abstieg, denn der Verein ist bereits alleine aus sportlichen Gründen abgestiegen“, sagte Heiko Petersen als Vorsitzender des Verbandsgericht des NFV.

In der Spielzeit 2013/2014 belegten die Wilhelmshavener in der Regionalliga Nord den 16. Platz und hätten damit auch sportlich den Weg in die Oberliga antreten müssen. „Der Verein hat bis zum Ende gespielt und sich für die neue Saison beworben. Es fehlt für mich daher die Grundlage für eine solche Forderung“, sagte  DFB-Vizepräsident Rainer Koch mit Bezug auf eine schnelle Rückkehr.  Der in diesem Fall unbeteiligte Dachverband erklärte, er unterstütze die Entscheidung des NFV.

Ausbildungsentschädigungen in Höhe von 157 000 Euro

Petersen verdeutlichte, dass die fehlende sportliche Motivation nach dem bereits im Februar feststehenden Zwangsabstieg keine Begründung sein könne. „Dies läuft ins Leere. Der Verein hat nach der Entscheidung mehr Punkte geholt als davor“, sagte der Funktionär. NFV-Präsident Eugen Gehlenborg wolle den Austausch mit Wilhelmshaven weiter pflegen, obwohl eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord nicht möglich sei. Bereits am Donnerstag habe es ein Gespräch zwischen Verein und Verband gegeben, bei den Gesprächen soll es auch um einen Schadenausgleich für den Verein gehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September den 2012 von der FIFA verhängten Zwangsabstieg des Ex-Regionalligavereins für unwirksam erklärt. Hintergrund des Falles sind Ausbildungsentschädigungen in Höhe von 157 000 Euro, die der SV Wilhelmshaven bereits im Jahr 2008 an zwei argentinische Vereine hätte zahlen müssen. Der Klub weigerte sich und ging stattdessen in einen jahrelangen Rechtsstreit mit den großen Verbänden.

Sportlich war die Talfahrt für den Verein aus Niedersachsen indes nicht mehr zu stoppen. Nach dem Zwangsabstieg erhielt der SVW keine Lizenz für die Oberliga und musste in die Landesliga. Es folgte ein weiterer Abstieg in die Bezirksliga - der Versuch, nun auf einen  Schlag wieder drei Klassen nach oben zu springen, ist vom Verband unterbunden worden. (dpa)

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