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Kommentar: Das Urteil im Fall Busch: Hart aber fair

Das Strafmaß für den Eishockeyprofi ist konsequent und hat Signalwirkung für einen wirksamen Anti-Doping-Kampf.

Von Katrin Schulze

Man könnte jetzt Mitleid haben. Dass eine große Karriere im Eishockey durch eine „Riesendummheit“, wie es der Betreffende einmal selbst formuliert hat, so jäh gestoppt wurde, klingt tragisch. Aber hier geht es nicht um Mitleid für Florian Busch, sondern um Prinzipien. Am 6. März 2008 hatte Busch eine unangemeldete Dopingkontrolle verweigert und wurde dafür vom Internationalen Sportgerichtshof Cas nun für zwei Jahre gesperrt.

Das ist hart, natürlich, aber auch konsequent. Und richtig. Denn alles andere als ein Entzug der Spielberechtigung hätte die Mechanismen im Kampf gegen unrechtmäßige Medikationen infrage gestellt, den Sinn von unangemeldeten Dopingtests und damit auch die Arbeit der Anti-Doping-Agenturen ad absurdum geführt. Auch wenn Busch die Probe ein paar Stunden später nachholen ließ und ein negatives Resultat erpinkelte, zählt sie als verweigert – und dadurch als positiv.

Möglich, dass Busch nie unerlaubte Mittel zur Leistungssteigerung genommen hat. Trotzdem wird sein Urteil fortan als Exempel für die harte Bestrafung von Vergehen in Deutschland herhalten. Auf den ersten Blick mag das ein bisschen sonderbar anmuten, steht Busch doch für eine Sportart, die im großen Doping-Schatten der Radsport-, Schwimm- und Leichtathletikszene bislang nicht weiter aufgefallen ist. Doch dass sich mit Florian Busch gerade ein Eishockeyprofi als Aufklärer wider Willen entpuppt hat, sendet ein eindeutiges Signal: Nachlässigkeiten beim Thema Doping? Darf es nicht geben.

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