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Sport: Lindemann muß weiterhin beschäftigt werden - der früherer Van-Almsick-Coach setzt sich gegen den Deutschen Schwimmverband durch

Dieter Lindemann hat einen juristischen Teilerfolg errungen: Der Deutsche Schwimmverband (DSV) muss den früheren Trainer von Weltmeisterin Franziska van Almsick weiterhin als Bundesstützpunkt-Trainer beschäftigen; vorläufig jedenfalls. Dies hat gestern ein Arbeitsgericht in Berlin entschieden.

Dieter Lindemann hat einen juristischen Teilerfolg errungen: Der Deutsche Schwimmverband (DSV) muss den früheren Trainer von Weltmeisterin Franziska van Almsick weiterhin als Bundesstützpunkt-Trainer beschäftigen; vorläufig jedenfalls. Dies hat gestern ein Arbeitsgericht in Berlin entschieden. Die fristlose Kündigung, die der der DSV gegen Lindemann ausgeprochen hatte, ist unwirksam. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig rechtskräftig. Gestern war noch unklar, ob der Verband Berufung einlegen wird.

Der DSV hatte Lindemann im Herbst 1997 gekündigt, nachdem der Trainer zu einem der Angeklagten im Pilot-Dopingprozess geworden war. Die Staatsanwaltschaft warf dem früheren DDR-Trainer Körperverletzung an Minderjährigen vor. Das Verfahren gegen den 47-Jährigen wurde dann wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße eingestellt.

Das Verhandlungsergebnis spielte gestern allerdings keine Rolle. Das Gericht gab Lindemann recht, weil der DSV sich widersprüchlich verhalten habe. Obwohl schon 1992, als Lindemann vom Landessport-Bund Berlin eingestellt wurde, öffentlich ein keineswegs "irrelevanter Dopingverdacht" gegen den Coach ausgesprochen worden sei, habe der DSV Lindemann 1994 als Bundes-Stützpunkttrainer verpflichtet. Nun könne der Verband Lindemann nicht nachträglich mit der Begründung kündigen, gegen ihn bestehe ein gravierender Dopingverdacht.

Der Verband hatte in der Verhandlung eine Abfindung von rund 82 000 Mark vorgeschlagen. Lindemann lehnte dieses Angebot jedoch ab. Der frühere van-Almsick-Betreuer, der als Stützpunkt-Trainer 5100 Mark brutto verdient hatte, lebt seit seiner Kündigung von 1740 Mark Arbeitslosengeld. Unklar ist jetzt allerdings, welche Arbeit Lindemann machen soll. Der DSV möchte ihn nicht im Verband als Coach, das ist bekannt. Ins Gespräch hatte der DSV nach Angaben von Lindemanns Anwalt Osterloh einen Vereinsjob in Potsdam gebracht, wobei unklar ist, beim welchem Klub der Coach arbeiten sollte. Der betroffene Verein sollte allerdings 85 Prozent des Gehalts bezahlen, und das war nicht zu finanzieren. Das Thema Potsdam ist derzeit jedenfalls vom Tisch.

Mehr Klarheit hat Lindemanns früherer Kollege Volker Frischke, der im Pilotprozess ebenfalls als Angeklagter stand. Auch ihn muss der DSV weiterbeschäftigen, auch ihn wollte der Verband nicht als offiziellen Bundesstützpunkt-Trainer. Frischke arbeitet jetzt für die Wasserfreunde Spandau. Sein Gehalt zahlen sowohl der Verband als auch der Verein.

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