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Sport: Mittendrin und doch vorbei

empfindet das Urteil im Fall Wright als unbefriedigend Zwölf Spiele Sperre für Michael Wright, Zwangspause für den Alba-Basketballer, weil er als ADS-Patient Amphetamine genommen hat. Und die stehen auf der Dopingliste.

empfindet das Urteil im Fall Wright als unbefriedigend Zwölf Spiele Sperre für Michael Wright, Zwangspause für den Alba-Basketballer, weil er als ADS-Patient Amphetamine genommen hat. Und die stehen auf der Dopingliste. Ein unbefriedigendes Urteil. Entweder man spricht Wright frei oder verurteilt ihn zur Höchststrafe von 36 Spielen Sperre. Für beide Urteile gibt es gute Argumente. Für einen Freispruch spricht, dass ein Arzt dem Basketballer die Amphetamine zur Erhaltung der Gesundheit verordnet hat. Wenn sich Wright an die normale Dosis hält, erzielt er keine unnatürliche Leistungssteigerung. Nur wenn er überdosiert, macht er sich im Sinne der Anti-Doping-Regel schuldig. Aber dann hätte man ihm diese Hochdosierung nachweisen müssen. Ohne diesen Beleg ist Wright ein ganz normaler Patient.

Wenn man ihn aber als Dopingsünder einstuft, gibt es keinen Grund für Strafminderung. Ein Profi, der permanent mit Amphetaminen im Blut spielt, kennt diese besondere Problematik seiner Krankheit. Er muss sich über die nationalen Doping-Regeln informieren. Er kann sich nicht bloß auf Funktionäre verlassen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das gilt auch bei Dopingsündern. Doch dass Albas Funktionäre eine Mitschuld trifft, galt als strafmildernd. Aber es ist eher eine moralische Schuld. Und über die wird eigentlich nicht geurteilt.

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