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Sport: Positionen: Auch Deutschland braucht ein Anti-Doping-Gesetz

Die Sportverbände sind offensichtlich in der Frage der Doping-Bekämpfung überfordert. Sie können es nicht schaffen, die schwierigen medizinischen, juristischen und verfahrensrechtlichen Fragen alleine zu lösen.

Die Sportverbände sind offensichtlich in der Frage der Doping-Bekämpfung überfordert. Sie können es nicht schaffen, die schwierigen medizinischen, juristischen und verfahrensrechtlichen Fragen alleine zu lösen. Einerseits sind die Strafen und Sperren, die gegen gedopte Sportler verhängt werden, fast wirkungslos. Andererseits versuchen viele Betroffene, Verbandsentscheidungen bei ordentlichen Gerichten aufheben zu lassen.

Welchen Sinn machen Strafen gegen Dopingsünder, wenn Sportler gegen die Verbandsstrafen rechtlich mit Aussicht auf Erfolg klagen können? Hier ist der Staat gefordert. Diese Schaukelstuhlsituation, in der jeder das für ihn Günstigste herausholt, muss ein Ende haben. Deshalb brauchen wir ein Anti-Doping-Gesetz mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.

Die aktuelle Situation zeigt, dass die bisherigen Regelungen des Arzneimittelgesetzes nicht mehr ausreichen. Momentan können nur Betreuer, Mediziner und Trainer in die Verantwortung genommen werden. Nur Besitz und die Verabreichung von Dopingsubstanzen sind strafbar. Aber auch die Einnahme von Dopingmitteln durch Sportler muss durch Gesetz bestraft werden können, genauso wie es in den europäischen Nachbarländern bereits geschieht. Die Errichtung eines klaren, einheitlichen Strafsystems ist notwendig.

Die Verbände müssen in die Pflicht genommen werden. Die Sportförderung des Bundes sollte an die Durchführung von Anti-Doping-Programmen gekoppelt werden. Wer sich nicht daran beteiligt, muss von der Förderung ausgeschlossen bleiben.

Wie das Anti-Doping-Gesetz inhaltlich aussehen könnte, will die SPD-Bundestagsfraktion in einem Expertengespräch am 4. Juli 2001 in Berlin klären. Grundlage der Diskussion werden die Erfahrungen des Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes, Herrn Prof. Dr. Haas, und des Frankfurter Oberstaatsanwalts Dr. Körner sein.

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