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Hertha hat den Kampf um den Klassenerhalt immer noch nicht aufgegeben.

© Harald Ottke

Relegations-Urteil: Hertha geht in die Verlängerung

Das Sportgericht des DFB hat entschieden: Das Relegations-Rückspiel gegen Fortuna Düsseldorf wird nicht wiederholt. Hertha aber will Berufung einlegen. Hat der Verein noch eine Chance?

Hans E. Lorenz kam sechs Minuten zu spät in den Sepp-Herberger-Saal in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) in Frankfurt am Main. Dann verkündete der Vorsitzende Richter des DFB-Sportgerichts aber sofort, dass der Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsspiels als „unbegründet“ zurückzuweisen sei.

Wie begründen die Sportrichter das Urteil?
In einem Verfahren von solcher Tragweite zu urteilen, sei „eine schwere Entscheidung für uns“ gewesen, sagte Lorenz, der zuvor noch mit den beiden anderen Richtern beraten hatte. „Der Einspruch von Hertha BSC hat keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund vorliegt“, begründete er das Urteil. „Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt. Eine Schwächung der Mannschaft konnte nicht nachgewiesen werden. Die Spieler sind nicht angegriffen worden. Ein Angstzustand wurde nicht hinreichend belegt.“

Dabei zeigte er „Verständnis dafür, dass der Verein nach dem letzten Strohhalm“ greife und dass das Urteil „für den Verein vielleicht noch existenzieller“ sei als der Abstieg vor zwei Jahren. Die Erstürmung des Platzes durch Düsseldorfer Fans, wegen der das Spiel 21 Minuten lang unterbrochen war, sei „nicht in feindseliger Stimmung“ abgelaufen, sondern um ein „übermütiges Siegesgefühl“ auszuleben, sagte Lorenz. Er sprach von einem „positiv besetzten Platzsturm“. Er stellte fest, dass Schiedsrichter Wolfgang Stark frei entschieden habe, das Spiel nach insgesamt drei Unterbrechungen fortzusetzen und dass Stark laut eigener Zeugenaussage nach Spielschluss von Berliner Spielern tätlich und verbal angegriffen wurde. Hertha hatte sich auf Paragraf 17, Absatz 2 b, der DFB-Verfahrensordnung berufen, wonach die Mannschaft durch Umstände, die während des Spiels eingetreten seien, geschwächt worden sei. Sprich: Die Berliner Spieler seien zu verängstigt gewesen, um konzentriert das entscheidende Tor zu schießen, das den Klassenerhalt bedeutet hätte. Dafür wollte der Verein ein Wiederholungsspiel.

Lorenz sagte, durch die insgesamt drei Spielunterbrechungen, zwei durch Feuerwerkskörperwürfe der Berliner Fans verursacht, seien beide Mannschaften gleichermaßen im Spielrhythmus geschwächt worden. Ein Einspruch könne nur Erfolg haben, wenn ein Spieler gedopt oder nicht spielberechtigt sei oder der Schiedsrichter einen Regelverstoß begangen habe. Dies sei nicht der Fall gewesen. Stark habe Tatsachenentscheidungen getroffen – dem Lob, das er dafür in der Presse erhalten hatte, „können wir uns uneingeschränkt anschließen“. Zudem habe es das Gericht in der Beweisaufnahme nicht überzeugt, dass Berliner Spieler angsterfüllt gespielt hätten. Wäre einer von ihnen verletzt worden, wäre es nach Ansicht des Gerichts völlig klar, dass die Spielwertung annulliert werden müsste. Das sei nicht der Fall gewesen.

Die chaotischen Szenen von Düsseldorf in unserer Fotostrecke:

Lorenz verwies auf die Zukunftsträchtigkeit des Urteils. Wenn die psychische Beeinflussung der Spieler als Grund für eine Annullierung akzeptiert würde, „müsste man auch von einer psychischen Beeinflussung sprechen, wenn ein dunkelhäutiger Spieler nach 20 Minuten rassistisch beleidigt wird und danach keinen Ball mehr trifft. So kann es nicht gehen.“ Auch den Düsseldorfern sprach Lorenz ins Gewissen. Der Ordnungsdienst der Fortuna habe „völlig versagt. Bundesligatauglichkeit muss man nicht nur auf dem Platz, sondern auch im Umfeld nachweisen.“ Da müsse die Fortuna nacharbeiten. Er erinnerte daran, dass beide Klubs wegen des Verhalten der Fans mit Strafen zu rechnen hätten, genau wie einige Spieler.

Gibt es noch Hoffnung für Hertha und wie geht es nun weiter?

Lässt die Urteilsbegründung Hoffnung auf ein anderes Urteil in der zweiten Instanz?
Das lässt sich nicht erkennen. Für Michael Lehner, einen der renommiertesten Sportjuristen in Deutschland, ist die Begründung „weder hü noch hott“, sprich: Sie lässt nicht erkennen, ob die Ablehnung des Einspruchs argumentativ sehr eindeutig erfolgt ist. Er hätte Hertha aber schon aus grundsätzlichen Erwägungen empfohlen, die nächste Instanz anzurufen. Inhaltlich kann er der Begründung in einem Punkt nicht folgen. Anders als das Sportgericht empfindet er es „per se als Schwächung einer Mannschaft, wenn Menschenmassen vor dem Abpfiff auf den Platz strömen“. Da müsse man gar nicht erst von „Gefahr“ reden.

Hertha vor Gericht. Bilder von der Urteilsverkündung in Frankfurt:

Wie geht es nun weiter?
Hertha BSC hat nun das DFB-Bundesgericht angerufen. Aber auch nach einer Entscheidung dieser Richter ist das Tauziehen noch nicht zu Ende. Als dritte Instanz bleibt noch das Ständige Schiedsgericht des DFB. „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren diese Woche abgeschlossen wird“, sagte allerdings Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt. Ein endgültiges Urteil muss im Grunde genommen auch möglichst schnell fallen, ansonsten gibt es enorme Probleme. Die Klubs brauchen Planungssicherheit.

Sportjurist Lehner ist sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Verhandlungen vor Sportgerichten sicher, dass die Entscheidung des Bundesgerichts schnell fallen wird. Dieses Gericht wird wohl am Mittwoch oder Donnerstag verhandeln. Die Richter dieser Kammer sind permanent mit der DFB-Sportgerichtsbarkeit befasst, sie müssen sich nicht lange in die Materie einarbeiten. Vor dem Bundesgericht werden wie vor dem Sportgericht Zeugen gehört, zudem kündigte Schickhardt an, dass Hertha für diesen Termin noch etwas in der Hinterhand habe, ohne allerdings konkret zu werden. Sein Kollege Lehner ist sicher, dass ein Urteil in dieser Woche fallen wird. Sollte danach aber der Verlierer die nächste Instanz anrufen, wird es problematisch. Denn das Schiedsgericht ist mit Juristen besetzt, die nicht ständig in der Verbandsgerichtsarbeit stecken. Sie müssen sich erst einarbeiten.

Lehner hatte schon Schiedsgerichtsverhandlungen, die monatelang gedauert haben. Da dem Schiedsgericht im aktuellen Fall der Zeitdruck allerdings bewusst ist, darf man davon ausgehen, dass es erheblich schneller entscheiden würde. „Doch mit einem Urteil des Schiedsgerichts Ende dieser Woche würde ich auf keinen Fall rechnen“, sagte Lehner. Er hält es „durchaus für möglich, dass eine Entscheidung erst kurz vor Saisonstart fallen würde“. Was das freilich bedeuten würde, das ist ihm auch klar. „Dann gäbe es Chaos.“

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