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Rheinland-Pfalz: Wettbüros müssen nicht schließen

Entgegen einer Verordnung der Gemeinden Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim müssen die dortigen Wettannahmestellen ausländischer Anbieter nicht schließen.

Mainz - Wettbüros ausländischer Sportwettenanbieter in Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim müssen trotz entsprechender Anordnungen der Kommunen vorerst nicht schließen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen bayerischen Wettmonopol könne nicht auf die rheinland-pfälzischen Verhältnisse übertragen werden, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Als Grund nannten die Richter, dass es in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern kein staatliches Wettmonopol gebe. Hier existiere vielmehr ein Monopol zugunsten der - staatlich konzessionierten - privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH.

Bestehende schwierige Rechtsfragen ließen sich allerdings endgültig erst im Klageverfahren klären. Bis dahin dürften die Verfügungen der Kommunen zur Schließung nicht vollzogen werden. (tso/ddp)

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