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Sport: Schmerzfrei euphorisch

Kortison steht auf der Dopingliste – dabei ist die leistungssteigernde Wirkung nicht bewiesen

Berlin - Die Ohren haben so geschmerzt, deswegen hat sich Marko Rehmer Ohrentropfen geben lassen. Was der Spieler des Berliner Fußball-Bundesligisten Hertha BSC offensichtlich nicht wusste: Die Tropfen enthielten den Wirkstoff Kortison, der die Schmerzen lindern sollte. Nach dem Spiel bei 1860 München am vorletzten Spieltag der vergangenen Saison musste Rehmer zum Dopingtest – dabei wurde das Kortison entdeckt. Rehmer wurde nun wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht von Medikamenten bis zum 26. Oktober 2004 gesperrt.

Kortison steht seit Januar dieses Jahres auf der Dopingliste und gehört damit zu den Substanzen, die im Wettkampf verboten sind. Es wird übrigens auch vom Körper selbst produziert. Kortison lindert den Schmerz, wirkt euphorisierend und beeinflusst den Stoffwechsel positiv. Daher nehmen manche Sportler Kortison auch dann ein, wenn sie keine Schmerzen haben: Sie können dann länger ihre Leistung erbringen und verspüren weniger Schmerzen.

„Die leistungssteigernde Wirkung von Kortison ist aber noch nicht endgültig bewiesen“, sagt Professor Wilfried Kindermann. Der Arzt der deutschen Olympiamannschaft kann auch über den Fall Rehmer nur Vermutungen anstellen. „Wenn Herr Rehmer seinem Arzt nicht gesagt hat, dass er Leistungssportler ist, wird er das Kortison bedenkenlos verabreicht bekommen haben“, erklärt er. Leistungssportler dürfen sich gegen ihre Schmerzen Kortison verschreiben lassen, allerdings nur als Medikament mit lokaler Wirkung. Verboten sind intravenöse, intramuskuläre, orale und rektale Einnahmen. Außerdem müssen die Sportler selbst die lokale Anwendung auf einem vierseitigen Formular deklarieren. Das Formular muss der behandelnde Arzt dann an den Deutschen Fußball-Bund schicken, der es an die nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) weiterleitet. So wissen die Kontrolleure der Nada bei ihrem nächsten Test, worauf die eventuell erhöhten Kortisonwerte im Blut des Sportlers zurückzuführen sind. Das Formular haben aber weder Rehmer noch der Arzt weggeschickt. Rehmer hat also gegen die Meldepflicht von Medikamenten verstoßen.

Deswegen wurde er gesperrt – nicht wegen der Einnahme. „Niemand wird eine bessere Leistung erbringen, nur weil er ein paar Tropfen Kortison im Ohr hat“, sagt Kindermann. Sollte Rehmer das Kortison aber tatsächlich gespritzt, also intravenös, verabreicht bekommen haben, gilt das nicht mehr als Verletzung der Meldepflicht. Diesen Vorgang bezeichnet man als Doping.

Stéphanie Souron

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