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Sport: Ski-Sportler versichern sich am einfachsten über Mitgliedschaft im Verein

Da Wintersportler selten in einem Verein organisiert sind, genießen sie nicht den Vorteil der Gruppenversicherung. Aber selbst für den Fall, dass ein Vereinsschutz gegeben ist, sollte doch immer auch eine private Grundabsicherung vorhanden sein.

Da Wintersportler selten in einem Verein organisiert sind, genießen sie nicht den Vorteil der Gruppenversicherung. Aber selbst für den Fall, dass ein Vereinsschutz gegeben ist, sollte doch immer auch eine private Grundabsicherung vorhanden sein. Und die reicht in der Regel ziemlich weit: Dazu gehört zunächst eine private Haftpflichtversicherung, auf die im "normalen" Leben sowieso niemand verzichten sollte. Sie begleicht Schäden, die man selbst anderen zugefügt hat, beziehungsweise wehrt Ansprüche ab (Rechtsschutzfunktion). Überprüfen Sie vorsichtshalber, ob der Skisport in der Police nicht extra ausgeschlossen ist, was allerdings eine Ausnahme wäre.

Wer auch noch eine Zusatz-Krankenversicherung fürs Ausland besitzt (am besten inklusive Rücktransport und Bergungskosten bei einem Unfall), ist eigentlich schon auf der sicheren Seite. Doch Unfall-, Gepäck- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht zwingend. Einfacher können sich Skisportler über die Mitgliedschaft im Verein "Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband" vorsorgen. Dieser Verein bietet in Zusammenarbeit mit der Düsseldorfer Arag Versicherung und der in Dortmund ansässigen Europa Krankenversicherung ein Komplettpaket einer speziellen Skiversicherung an.

Mehr als 400 000 Wintersportler haben der Arag zufolge davon bereits Gebrauch gemacht. In dem Paket sind nach dem Muster der allgemeinen Vereinspolice die unten aufgelisteten Versicherungen enthalten, wobei die Absicherung im Einzelnen einen Qualitätsunterschied zwischen "Standardschutz" (jeweils die untere Leistungsgrenze; Jahresbeitrag 64 Mark) und "Superschutz" (obere Leistungsgrenze; 84 Mark pro Jahr) vorsieht. Für Familien gibt es relativ günstige Pauschalpreise.

Die Ski-Haftpflicht übernimmt - soweit keine private Haftpflicht in Anspruch genommen werden kann - Schadenersatz bis zu einer Deckungssumme von einer Million Mark (Standard) bis zwei Millionen Mark (Super) für Personen- und Sachschäden. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten der Realisierung eigener Ansprüche gegen einen "Übeltäter", also gegebenenfalls für Anwalt, Gericht, Zeugen, Sachverständige, bis hin zur Stellung einer Kaution. Die Unfallversicherung deckt den Todesfall ebenso ab wie eine Invalidität und Bergungskosten. Sie zahlt im Zweifel sogar Nachhilfestunden für verunglückte Schüler.

Die Krankenzusatzversicherung ergänzt die Leistung der Kasse und ist ebenfalls nach Standard- und Superschutz gestaffelt. Im besten Fall ersetzt sie eine komplette Auslandsreise-Krankenversicherung. Die "Kaskoversicherung" für Skier schließlich sorgt für einen finanziellen Ausgleich, falls die Bretter vor der Hütte oder im Skikeller geklaut wurden oder schlicht auf der Piste zu Bruch gegangen sind. Für Snowboards gilt dieser Schutz allerdings bislang nicht.

rl

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