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Sportwetten: Auf bwin.com darf weiter gewettet werden

Der Sportwettenanbieter bwin darf die Internetseite bwin.com vorerst weiter betreiben. Ein gegenteiliger Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz verstoße gegen das Völkerrecht, erklärte das dortige Verwaltungsgericht.

Chemnitz - Das Regierungspräsidium Chemnitz wollte der in Wien ansässigen Firma bwin Interactive Entertainment AG untersagen, auf der Seite für Sportwetten, Casino- und Poker-Spiele zu werben sowie dort entsprechende Verträge abzuschließen. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz verstößt der Bescheid der Behörde aber gegen das Völkerrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Danach darf das sächsische Polizeirecht, auf das sich das Regierungspräsidium stützt, nicht auf fremdes Staatsgebiet ausgedehnt werden.

Die Richter gaben damit einem Eilantrag des Unternehmens statt. Das Regierungspräsidium kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einreichen.

Das Vorgehen gegen die Internetseite bwin.com steht in Verbindung mit dem angestrebten Gewerbeverbot für den Sportwettenanbieter bwin aus dem sächsischen Neugersdorf. Die bwin Interactive Entertainment AG hatte sich 2002 mit 50 Prozent an bwin beteiligt. Kurz vor dem Start der neuen Bundesliga-Saison hatte das sächsische Innenministerium bwin mit einem Gewerbeverbot belegt. Danach waren dem Unternehmen sowohl das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten wie auch das Werben dafür untersagt. Das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz erließ entsprechende Untersagungsverfügungen unter Androhung einer Geldstrafe. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hob den Beschluss aber in einem Eilverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung auf. (tso/ddp)

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