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Sport: Steuerhinterziehung: Yeboah kommt mit Geldstrafe davon

Die unendliche Geschichte vor Gericht endete für Fußballprofi Anthony Yeboah mit einem vorgezogenen Urteilsspruch und großer Erleichterung: Das Landgericht Frankfurt um den Vorsitzenden Klaus Wiens sah von einer Bewährungsstrafe gegen den Stürmer des Hamburger SV ab und verurteilte ihn nach 23 Verhandlungstagen wegen Hinterziehung der Einkommenssteuer im Jahr 1993 zu einer Geldstrafe von 360 000 Mark, die sich aus 180 Tagessätzen zu je 2000 Mark zusammensetzt. "Yeboah hat billigend in Kauf genommen, dass Einkünfte in Höhe von 2,3 Millionen Mark vor dem Finanzamt verschwiegen und damit Steuerhinterziehung begangen wurde", begründete Wiens.

Die unendliche Geschichte vor Gericht endete für Fußballprofi Anthony Yeboah mit einem vorgezogenen Urteilsspruch und großer Erleichterung: Das Landgericht Frankfurt um den Vorsitzenden Klaus Wiens sah von einer Bewährungsstrafe gegen den Stürmer des Hamburger SV ab und verurteilte ihn nach 23 Verhandlungstagen wegen Hinterziehung der Einkommenssteuer im Jahr 1993 zu einer Geldstrafe von 360 000 Mark, die sich aus 180 Tagessätzen zu je 2000 Mark zusammensetzt. "Yeboah hat billigend in Kauf genommen, dass Einkünfte in Höhe von 2,3 Millionen Mark vor dem Finanzamt verschwiegen und damit Steuerhinterziehung begangen wurde", begründete Wiens.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass Yeboah nach Ansicht des Gerichts "nur bedingt vorsätzlich" gehandelt und seine Karriere in den vergangenen Monaten erheblich gelitten habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungstrafe von 16 Monaten gefordert. HSV-Teammanager Bernd Wehmeyer wertete den Prozess-Ausgang positiv. "Das Ende des Prozesses und das Urteil wird für Yeboah ein großer Motivationsschub sein", so Wehmeyer. Yeboah selbst, der erst am Morgen aus Ghana zurückgekehrt war, wollte sich nicht äußern. Sein Anwalt Dr. Thomas Kruppa behielt es sich vor, gegen den das Urteil Einspruch einzulegen.

Der ursprünglich für Donnerstag (4. Januar) vorgesehene Richterspruch war vorgezogen worden, nachdem Wiens zuvor dem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt hatte, das Verfahren gegen Yeboah von dem gegen die weiteren Angeklagten abzutrennen. "Wir wollten es Herrn Yeboah nicht länger zumuten, so oft von Hamburg nach Frankfurt kommen zu müssen", begründete Staatsanwalt Radke die überraschende Wende, die das "verfrühte" Urteil erst ermöglichte. Der Prozess gegen die ehemaligen Funktionäre von Eintracht Frankfurt, Bernd Hölzenbein und Wolfgang Knispel, sowie den früheren Yeboah-Berater Johannes van Berk wegen Hinterziehung von Lohnsteuer wird am 15. Januar fortgesetzt.

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