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Sport: Tennis Borussia: Und was ist mit den Fahrkosten ...

Manche Frage schien Winfried Schäfer fast peinlich zu sein. Seine Augen begannen dann unruhig zu flackern, seine Hände verkrampften.

Von Karsten Doneck, dpa

Manche Frage schien Winfried Schäfer fast peinlich zu sein. Seine Augen begannen dann unruhig zu flackern, seine Hände verkrampften. Wer ihn als Fußball-Trainer kennt, wie er an der Linie mit lauten Anweisungen seine Mannschaft antreibt, der wunderte sich, dass von ihm diesmal oft nur ein leises, verlegenes Flüstern zu hören war. Das Antworten überließ er gewöhnlich seinem Anwalt. Ob er denn Leistungen vom Arbeitsamt beziehe, wollte zum Beispiel Klaus von Feldmann, Vorsitzender Richter beim Arbeitsgericht Berlin, wissen. Er sei nicht gemeldet, erwiderte Schäfers Anwalt Ulrich Weber, denn was es vom Arbeitsamt an Geld gebe, das "ist auch gar nicht vergleichbar mit dem, was hier so an Summen im Raume steht". Wenn Millionäre streiten ...

Arbeitsgericht Berlin, Saal 206, gestern um 10.30 Uhr. Vor 22 Zuhörern, zumeist Medienvertreter, trat Winfried Schäfer gegen seinen alten Arbeitgeber, die in die Regionalliga abgestürzten Tennis Borussen, an. Schäfer klagte auf Zahlung des Restgehalts bis zum Ablauf seines Arbeitsvertrages am 30. Juni 2002, mithin also 4,125 Millionen Mark. Am Ende der Verhandlung kam ein Vergleich heraus: TeBe soll, so der Vorschlag des Gerichts, 1,2 Millionen Mark Abfindung an Schäfer zahlen. Beide Seiten haben gegen den Richterspruch noch ein Widerrufsrecht. Macht nur eine der streitenden Parteien davon Gebrauch, wird am 7. Februar 2001 vom Gericht eine erstinstanzliche Entscheidung herbeigeführt.

4,125 Millionen - das ist eine stattliche Forderung, gerade gegenüber einem Regionalligisten, der mit einem Jahresetat von rund 8,5 Millionen Mark über die Runden kommen muss. Moralisten meinen gar, ein derartiger Anspruch sei ausgesprochen unverschämt, hat doch Winfried Schäfer bei TeBe mit großen Sprüchen und unendlichen, von ihm zu verantwortenden Fehlinvestitionen in Spieler ein sportliches Desaster herauf beschworen. Mit der teuersten Mannschaft der Zweiten Liga schaffte er in der vorigen Saison nur dank der Schützenhilfe anderer Klubs den Klassenerhalt. TeBe wurde danach mangels eines Liquiditätsnachweises die Lizenz verweigert. In diesem Moment hatte der Klub gedacht, auch den millionenschweren Vertrag mit Winfried Schäfer als null und nichtig betrachten zu können. Denn das Schriftstsück soll angeblich nur für Erste und Zweite Liga gelten.

Genau darum ging es in dem Prozess vor dem Arbeitsgericht. Der Vorsitzende Richter von Feldmann, der selbst - wie er im kleinen Kreis zugab - in der vorigen Saison zwei-, dreimal bei TeBe im Mommsenstadion zugeschaut hatte, schien sich zunächst der Sicht der Borussen anzuschließen, dass nämlich mit dem Lizenzentzug auch der Vertrag mit dem Trainer hinfällig geworden sei. Keine müde Mark also für Schäfer. Und weil damit die Klägerseite logischerweise nicht einverstanden sein konnte, wurde laut über einen Vergleich nachgedacht. Die Tennis Borussen, vertreten durch Präsident Erwin Zacharias, Geschäftsführer Michael Plassmann und Ernesto Loh als Anwalt zogen sich zur Beratung zurück. Fünf Minuten später kehrten sie mit einem Angebot in den Saal zurück, das für Überraschung sorgte: Schäfer könne doch als Trainer und Sportdirektor wieder für TeBe tätig werden, allerdings "zu angepassten Bedingungen" (Ernesto Loh), eben in der für die dritte Liga üblichen Größenordnung: 25 000 Mark Gehalt pro Monat statt wie bisher 150 000 Mark, ohne Prämien, versteht sich. Nicht akzeptabel fand Schäfers Anwalt das Angebot.

TeBe legte nach. Man wolle, so Vereinsanwalt Loh, das Arbeitsverhältnis zum 30. September 2000 als beendet ansehen, dafür noch mal von Juli bis September drei Monatsgehälter zahlen, also 450 000 Mark, dazu 300 000 Mark Abfindung. Ein Vorschlag, der den Vorsitzenden Richter begeisterte. "Ein faires Angebot, damit habe ich nicht gerechnet. Das sind ja schlappe 750 000 Mark", sagte von Feldmann. Anwalt Ulrich Weber und Mandant Schäfer winkten indes ab. Weber drohte schon ob solch unverbindlicher Meinungsäußerung des Vorsitzenden Richters mit Berufung vor dem Landesarbeitsgericht, warf TeBe zudem vor, den Lizenzentzug grob fahrlässig verursacht zu haben. Und Weber zürnte bereits: "In dieser Instanz haben wir schlechte Karten." So schlecht waren die nun auch wieder nicht. Nach einer dreiviertel Stunde interner Beratung tischte das Gericht den Vergleich auf. 1,2 Millionen Mark Abfindung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000 - und damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen. Den Kompromiss nahmen beide Seiten zögerlich hin, sicherten sich ein Widerrufsrecht zu.

Winfried Schäfer, meist schweigsam dem Prozessgeschehen folgend, hörte den Spruch und meldete sich doch noch zu Wort. Er bekomme von TeBe auch noch eine Fahrkostenentschädigung, und zwar in Höhe von 5000 Mark, monierte er. Manche kriegen halt nie genug.

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