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Sport: Videobeweis: Millionenschwere Fehlentscheidungen

Berlin Niko Kovac rennt empört zum Schiedsrichter, wirft sich vor ihm auf die Knie und hebt flehentlich die Hände, als wollte er sagen: Was willst Du denn? Mehr als reinschießen kann ich ihn doch nicht!

Berlin Niko Kovac rennt empört zum Schiedsrichter, wirft sich vor ihm auf die Knie und hebt flehentlich die Hände, als wollte er sagen: Was willst Du denn? Mehr als reinschießen kann ich ihn doch nicht! Stimmt ja, aber das nützt alles nichts - solange der Schiedsrichter nicht erkennt, dass der Ball mit vollem Durchmesser hinter der Linie war. Und deshalb flehte der Fußball-Profi Kovac vom Bundesligisten Hamburger SV vergeblich. Kovac hatte zwar gerade gegen den 1. FC Köln ein Tor geschossen. Und der Ball war auch ganz klar weit hinter der Linie. Und zu allem Überfluss fischte auch noch der Kölner Alexander Voigt nach dem Ball und schob ihn mit der Hand zurück ins Feld. Das hätte normalerweise Tor für den HSV und Rote Karte für Voigt geben müssen. Millionen am Fernseher sahen die Szene, Millionen selbsternannter Schiedsrichter gaben Tor und Rot. Nur Schiedsrichter Jörg Keßler sagte: weiterspielen. HSV-Präsident Werner Hackmann fiel dazu, höchst erregt, nur "skandalös" ein. Später forderte er die Einführung von Videobeweis oder Torkamera, und dabei bleibt er auch noch eine Woche nach dem Spiel: "Ich will, dass die technischen Möglichkeiten genutzt werden. Und zwar dann, wenn sich die Schiedsrichter nicht sicher sind und sich eine Szene am Spielfeldrand noch einmal anschauen wollen." Und sein Wort hat durchaus Gewicht. Er ist ja nicht bloß HSV-Chef. Er ist auch Vorsitzender des Ligaverbands.

Vor allem aber traf er den Zeitgeist. Es ist einfach zu viel passiert in zu kurzer Zeit. Erst das Kartenspiel im Westfalenstadion, bei dem Schiedsrichter Strampe in Stefan Effenberg und Bixente Lizarazu zwei Bayern und zusätzlich den Dortmunder Evanilson vom Platz stellte. Wobei der Platzverweis für Effenberg überaus berechtigt war. Dann zwei umstrittene Elfmeter im Spiel Rostock gegen Stuttgart, die Schiedsrichter Franz-Xaver Wack aus defintiv falschen Gründen verhängte - und dann noch der Patzer bei HSV-Köln. Schwalben, Abseitstore und unberechtigte Platzverweise - an solche Fehlentscheidungen haben sich Fans und Spieler längst gewöhnt. Schließlich profitieren alle irgendwann mal von solchen Fehlern. Aber ein nicht gegebenes Tor ist etwas anderes, denn dabei geht es ans (R)Eingemachte.

Also, ist er notwendig, dieser Videobeweis? Ist er eigentlich längst überfällig? Die Antwort darauf suchen kluge und engagierte Leute ja schon seit vielen Jahren. Die aktuelle Diskussion um den Videobeweis ist ja nicht neu. Sie kommt jetzt wieder so stark auf, weil sich die umstrittenen Szenen in kurzer Zeit häuften. Aber die generelle Debatte wird geführt, seit es die Sportschau und bewegte Bilder vom Fußball gibt. Das Wembley-Tor fiel 1966 gerade noch in einer Epoche der beschränkten technischen Möglichkeiten. (Auch wenn es seither mit allen erdenklichen Methoden und Ergebnissen untersucht wurde.). Als jedoch 1978 ein Spieler von Borussia Neuenkirchen einen Ball durch das Außennetz ins Tor der Stuttgarter Kickers schoß, und der Referee fälschlicherweise auf Tor entschied, gab es Fernsehbilder, die den wahren Hergang belegten. Der DFB setze ein Wiederholungsspiel an und schuf damit, etwas unbedacht, einen Präzedenzfall für das, was 16 Jahre später passieren sollte.

ARD-Brennpunkt zum Phantomtor

München, 23. April 1994. Drei Spieltage vor Schluß geht es für die Bayern um die Meisterschaft und für Nürnberg gegen den Abstieg. In der 24. Minute schlägt der Münchner Marcel Witeczek einen Eckball. Witeczeks Teamkollege Thomas Helmer gelingt das Kunststück, den Ball aus einem halben Meter Entfernung mit der Hacke am Tor vorbei zu spielen. Was selbst auf der Tribüne zu erkennen war, entging Schiedsrichter Hans-Joachim Osmers und seinen Assistenten. Osmers überraschte den frustrierten Helmer auf dem Weg zur Mittellinie mit einem Pfiff. 1:0 für Bayern. Der (Nicht-)Treffer bekam den Namen Phantomtor und hatte ein sportjuristisches Nachspiel. Denn Nürnberg verlor schließlich 1:2 und legte Protest ein. Drei Tage lang hatte Fußballdeutschland nur ein Thema. Die ARD sendete einen Brennpunkt, und als das Sportgericht sich der Meinung von 91 Prozent der Deutschen beugte und das Spiel wiederholen ließ, war das die Spitzenmeldung der Tagesschau.

Damit hat sich der DFB damals jedoch Ärger eingehandelt. Indem zum wiederholten Mal Fernsehbilder zu Rate gezogen wurden, um eine Entscheidung des Referees zu korrigieren, brach man zum zweiten Mal klar die ehernen Regularien der Fifa. Nach Paragraph V des weltweit geltenden Regelwerks sind Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters heilig. Der Weltverband erteilte dem DFB damals einen Rüffel, und seither werden Fernsehbilder als Beweismittel nur noch in engen Grenzen herangezogen.

Agalis Foul erlaubt Videobeweis

Erlaubt war der Videobeweis zum Beispiel, als der Schiedsrichter wie im Fall des Rostockers Victor Agali, der seinen Gegenspieler hinter dem Rücken des Unparteiischen in den Unterleib getreten hatte, diese Tätlichkeit übersah. Gar keine Entscheidung ist schließlich auch eine Tatsachenentscheidung. Oder bei technischen Fehlern, wenn der Unparteiische zum Beispiel dem falschen Spieler Gelb zeigt. Und schließlich zur Strafzumessung bei Verhandlungen vor dem Sportgericht.

Auf die Regel V stützen sich die Gegner des Fernsehbeweises, wie etwa Schiedsrichter Osmers, der das Phantomtor gab: "Ich bin gegen den Videobeweis. Dadurch würde nicht nur die Autorität des Unparteiischen untergraben. Außerdem wollen die Zuschauer doch, dass ein Spiel nach 90 Minuten ohne ewiges juristisches Nachspiel entschieden ist." Bernd Heynemann, der 1994 das ominöse Nachholspiel der Bayern leitete, setzt sich für die Erhaltung der ursprünglichen Einfachkeit des Spiels ein. Er befürchtet, dass "durch immer mehr Technik am Ende der Fußball zerstört wird".

Allerdings hat sich seit 1994 einiges verändert. Die Klubs haben sich von Sportvereinen noch weiter zu Unternehmen entwickelt, das ökonomische Risiko ist damit noch einmal größer geworden. Sollte der HSV am Ende wegen der zwei verlorenen Punkte absteigen, droht dem Champions League-Teilnehmer ein Verlust im zweistelligen Millionenbereich. Auch die technische Entwicklung ist seit damals nicht stehen geblieben (sie auch unten stehenden Artikel). Mit Hilfe elektronischer Hilfsmittel könnte der Schiedsrichter bei Unsicherheiten innerhalb einer Minute entscheiden. Nachträgliche Beweise und Wiederholungsspiele, die in jeder Saison eine endgültige Abschlußtabelle unmöglich machen würden, sind nicht mehr nötig. Zusätzlich sind die Kosten für die Technik gesunken. Manfred Müller, Geschäftsführer der Firma Topvision, die für Fernsehsender die technische Seite von Liveübertragungen abwickelt, weiß, was machbar wäre. "Wir leben im Fußball von Tatsachenentscheidungen und sind damit 100 Jahre lang gut gefahren. Aber unglückliche Entscheidungen gegen Abstiegskandidaten sind Extremsituationen. Auch wenn ich ansonsten kategorisch gegen den TV-Beweis bin: Wenn es um ein Tor geht, sollte man über technische Hilfe nachdenken", sagt der ehemalige Bayern-Torwart, der sich heute paradoxerweise um die Entwicklung von Torbeweiskameras kümmert.

Die Fifa ist zu Kompromissen bereit

Angesichts des Fortschritts ist sogar die Fifa zu Kompromissen bereit. "Wir werden die Tatsachenentscheidung sicher nicht auf dem Altar der Technik opfern. Im Moment kommen viele Anbieter zu uns, die sagen: Wir haben eine Idee. Gebt uns eine Million, und wir entwickeln sie zur Serienreife", sagt Fifasprecher Andreas Herren. Dennoch wäre der Weltverband bereit, realisierbare Produkte wohlwollend zu testen. Allerdings gelten dabei strenge Voraussetzungen: Das System dürfte nicht manipulierbar sein, müsste eindeutige Ergebnisse liefern und weltweit flächendeckend einsetzbar sein - in Madrid genauso wie in einem Bergdorf in Paraguay.

Bei aller Toleranz lassen die Fifa-Funktionäre jedoch ein Argument für den TV-Beweis nicht gelten: "Wenn eine Mannschaft absteigt, sollte sie das nicht auf eine falsche Entscheidung schieben. Immerhin hatte sie 34 mal 90 Minuten Zeit, den Klassenerhalt zu sichern."

Heinrich Geiselberger

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