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Sport: Wenig Geld für DDR-Dopingopfer

Von Robert Ide Berlin. Über die finanziellen Hilfen von DDR-Dopingopfern ist ein Streit zwischen den politischen Parteien ausgebrochen.

Von Robert Ide

Berlin. Über die finanziellen Hilfen von DDR-Dopingopfern ist ein Streit zwischen den politischen Parteien ausgebrochen. Am heutigen Donnerstag werden im Bundestag zwei verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht, die die Entschädigung für Sportler mit dopingbedingten Gesundheitsschäden regeln sollen. Union und FDP fordern in ihrem Entwurf eine Einmalzahlung von 5000 Euro pro Person, SPD und Grüne wollen sich dagegen nicht auf konkrete Auszahlungssummen festlegen. Das wurde am Mittwoch auf der Sitzung des Sportausschusses des Bundestages deutlich. Nach Informationen des Tagesspiegel gab es allerdings heftigen Streit innerhalb der rot-grünen Koalition über den gemeinsamen Entwurf.

Laut Regierungsvorlage sollen zwei Millionen Euro an alle DDR-Dopingopfer ausgeschüttet werden. Der Haushaltsausschuss hat diese Summe bereits genehmigt. Wegen der festgelegten Obergrenze hängt die Höhe der Entschädigung von der Anzahl der Opfer ab. Bislang sind beim Verein Dopingopfer-Hilfe etwa 250 geschädigte Sportler registriert. Beobachter gehen von bis zu 1000 Antragstellern aus – bei den bereitgestellten zwei Millionen Euro würde sich damit eine Einmalzahlung von lediglich 2000 Euro pro Opfer ergeben. Dies ist der Opposition zu wenig. „Diese Regelung ist kleinlich und nicht angemessen“, sagte der FDP-Politiker Klaus Kinkel, „die Sozialdemokraten haben offenbar Angst vor ihrem Finanzminister.“

Auch innerhalb der Regierung ist die Höhe der Entschädigung umstritten. Nach Informationen aus Regierungskreisen planten die Sportpolitiker der Grünen, gemeinsam mit CDU/CSU und FDP für Einmalzahlungen in Höhe von 5000 Euro einzutreten. Dieses Ansinnen wurde allerdings von den Spitzen der Koalitionsfraktionen zurückgewiesen – auf Druck der SPD. „Durch den Streit wird eine gute Sache beschädigt“, beklagte der sportpolitische Sprecher der Grünen, Winfried Hermann. „Wenn es um ein paar Dopingopfer geht, sollte man nicht so sehr an jedem Euro hängen.“ Die Sozialdemokraten verteidigten dagegen ihr Vorgehen. „Es ist völlig sinnlos, über einmalige Beträge zu reden, wenn wir nicht wissen, wie viele Betroffene es tatsächlich gibt“, sagte die SPD-Politikerin Dagmar Freitag.

Am heutigen Donnerstag werden beide Gesetzentwürfe im Plenum des Bundestages eingebracht. Es wird allerdings keine Debatte geben, stattdessen sollen die Vorschläge in den Ausschüssen des Parlaments beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag ist Mitte Juni geplant, einen Monat später soll der Bundesrat abschließend darüber befinden. Dopingopfer, die Entschädigung beanspruchen wollen, müssen bis zum 31. März 2003 einen Antrag stellen und ein ärztliches Gutachten vorlegen. Ansprüche über eine einmalige Finanzhilfe hinaus dürfen sie jedoch nicht erwarten. Monatliche Rentenzahlungen für schwer geschädigte Opfer soll es nicht geben – darin sind sich die Parteien einig.

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