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Sport: "Wer Regeln aufstellt, muss sie auch durchsetzen dürfen"

Ulrich Haas über den Fall Baumann, die Unschuldsvermutung und den ZufallsgeneratorUlrich Haas (35), ehrenamtlicher Vorsitzender der Antidoping-Kommission, ist Professor und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivil- und Prozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das Interview mit ihm führte Ernst Podeswa.

Ulrich Haas über den Fall Baumann, die Unschuldsvermutung und den Zufallsgenerator

Ulrich Haas (35), ehrenamtlicher Vorsitzender der Antidoping-Kommission, ist Professor und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivil- und Prozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das Interview mit ihm führte Ernst Podeswa.

Als deren Vorsitzender haben Sie als Erster erfahren, dass Dieter Baumanns Probe positiv ist. Wie haben Sie reagiert?

Natürlich mehr als überrascht.

Und wie kam es zum zweiten Dopingtest?

Das war reiner Zufall. Wir wählen per Zufallsgenerator die Sportler aus, die kontrolliert werden. Baumann ist zweimal hintereinander gezogen worden. Die erste Probe wurde in Kreischa analysiert, die zweite in Köln.

Nach der Kritik am Kölner Labor hat Baumann verkündet, nun erwarte er keinen fairen Prozess mehr.

Baumann ist nicht der erste Dopingfall des deutschen Sports. Selbstverständlich wird auch bei ihm nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verfahren. Wenn es zu einer Sperre durch den Verband kommt, kann er ein Schiedsgericht bemühen oder vor ein staatliches Gericht ziehen. Jeder Verband ist gut beraten, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der DLV dagegen verstoßen würde.

Zuletzt ist das Kölner Labor von Wilhelm Schänzer ins Gerede gekommen. Friedhelm Beucher, der Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, meint, er könne an den zusätzlichen Untersuchungen pro Baumann nichts Anstößiges finden. Was halten Sie davon?

Die Bewertung der Rolle von Schänzer und des Vorganges erfolgt am 26. Januar. Wenn Herr Beucher mehr Material als wir hat, würde ich um Zusendung bitten, um es zu berücksichtigen. Wenn es nur ein Statement war, hilft das nicht weiter.

Ist es ein Verstoß gegen Vorschriften eines IOC-Labors, hier Analysen zu machen und da Dopingverdächtigen behilflich zu sein?

Ganz allgemein: Es gibt für die Laborleiter einen Verhaltenskodex. Der besagt, dass Dopinguntersuchungen ausschließlich auf Anträge von Verbänden vorzunehmen sind. Außerhalb eines konkreten Verfahrens kann ein Sportler durchaus darum bitten, Lebensmittel oder ein Medikament zu untersuchen, ob es sauber ist. Aber im konkreten Verfahren - im Fall Baumann - geht das nur auf Anordnung eines Verbandes.

Der Heidelberger Zellbiologe Werner Franke hat behauptet, Nandrolon könne durch körpereigene Produktion zustande kommen. Er hat dabei auf zwei Sportlerinnen verwiesen. Was wissen Sie davon?

Solche Unterlagen waren mir nicht zugänglich. Unseren Laborleitern ist nichts Derartiges bekannt. Der Grenzwert von Nandrolon ist von den 27 Leitern der IOC-Labors festgelegt worden plus eines Sicherheitsfaktors. Ich vertraue der Fachkenntnis von Experten und nicht jemandem, der eine Behauptung aufstellt, die nicht belegt ist.

Franke hat auch gesagt, er glaube an die Unschuld Baumanns.

Der Hintergrund ist die Idolfigur, der Vorzeigeathlet Baumann. Manche wollen ihren Glauben an ihn nicht verlieren, für andere ist er schuldig. Mit objektiven Umständen hat das wenig zu tun. Da werden Überzeugungen ohne rationalen Zugang offenbart. Als Vorsitzender der Anti-Doping-Kommission habe ich mich an Fakten zu halten.

Der Marburger Strafrechtler Dieter Rössner hat in einem Beitrag für den Tagesspiegel gefordert, auch bei Dopingverfahren eine persönliche Schuldzuweisung vorzunehmen.

Herr Rössner schreibt, eine Dopingsperre ist Strafe. Richtig. Er sagt, Strafe ist gleich Strafrecht. Und er sagt, im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, ergo muss dies auch bei Dopingstrafen angewendet werden. Aber es gibt im Zivilrecht Strafen und Prävention, die nichts mit Strafrecht zu tun haben.

Was bedeutet das konkret?

Nehmen wir einen Gesangsverein, der einen Sänger ausschließt, weil er falsch singt. Entlassen Sie den, hat das nichts mit Strafrecht zu tun, obwohl er sich bestraft fühlt. Es gibt im Zivilrecht ausdrücklich das Recht von Vereinen, eigene Regeln aufzustellen, zum Beispiel Sanktionen bei positiven Dopingproben zu verfügen. Das Recht Regeln aufzustellen muss einher gehen mit dem Recht, diese auch durchsetzen zu dürfen.

Und wie ist es mit der Unschuldsvermutung?

Die soll im Strafrecht den Einzelnen schützen, nach dem Prinzip, lieber zehn Schuldige laufen lassen als einen Unschuldigen bestrafen. Wir müssen aber im Sport beide Schutzpositionen durchsetzen - die des Athleten und des Verbandes. Herr Rössner meint aber, es gibt nur eine schützenswerte Position, die des Sportlers. Folge ich dem, kann ich die Dopingkontrollen einstellen.

Und der Antidopingkampf...

wäre am Ende. Dann nehme ich dem Sportverband jede Möglichkeit, seine Spielregeln zu bestimmen. Dann laufen nur noch Zombies im Sport herum, wir haben dann die beste Apotheke auf dem Platz und nicht den Sportler. Der Wesensgehalt des Sportes wird gefährdet durch Doping. Eindeutig.Das Thema Baumann/Doping im Internet:

Als deren Vorsitzender haben Sie als Erster erfahr

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