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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

Was zahlt die Haftpflicht?

Ein Freund hat versehentlich meine Brille kaputtgemacht. Er hat aber eine Haftpflichtversicherung. Diese behauptet jetzt, sie würde nur den Zeitwert der Brille ersetzen, bei einer knapp drei Jahre alten Gleitsichtbrille läge er weit unter 50 Prozent. Muss mein Freund also trotz der bestehenden Versicherung die Hälfte zahlen? Gibt es Tabellen, in denen ich nachschauen kann?

Die eigentlich unverzichtbare Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn ein Dritter durch Fahrlässigkeit an seiner Gesundheit oder seinem Eigentum geschädigt wird. Voraussetzung ist stets, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise die laut Vertrag mitversicherten Personen für den verursachten Schaden eintreten müssen. Grundlage hierfür ist die Haftung des Schädigers aus unerlaubter Handlung nach Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch.

Aber anders als im BGB geregelt, leistet die Haftpflichtversicherung nur Schadenersatzzahlungen im Rahmen des Versicherungsvertrages und dessen Bedingungen. Dabei prüft sie auch, ob überhaupt der Versicherungsnehmer für den Schaden aufkommen muss. Sie ist eine „kleine“ Rechtsschutzversicherung, die unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer zurückweist und gegebenenfalls die Prozesskosten übernimmt.

Steht fest, dass Ersatz zu zahlen ist, muss der Geschädigte so gestellt werden wie vor dem Schaden. Der Geschädigte soll nach dem Gesetz nicht bessergestellt werden als vor dem Schadensereignis.

Eine Besserstellung liegt vor, wenn etwa eine neue Sache die gebrauchte Sache ersetzt. Beispielhaft ist hier ein altes gebrauchtes Fernsehgerät zu nennen, das durch ein technisch neueres Gerät (etwa einen Flachbildschirm) ersetzt werden soll im Rahmen der Schadensregulierung. Da gleichwertige Sachen selten zu erwerben sind, tritt an die Stelle der Wiederherstellung der finanzielle Ausgleich. Dieser bemisst sich nach Anschaffungspreis und Alter des zerstörten Gegenstandes und gegebenenfalls der zu erwartenden Lebensdauer.

Für die zerstörte Brille gilt: Die Kosten für die Gläser, sofern sie nicht besonders schadhaft waren oder die Sehstärke sich verändert hat, müssen ohne Abzug ersetzt werden. Abzüge wären je nach Alter und Modell allenfalls beim Brillengestell denkbar.

Eine gesetzliche Regelung mit einer Tabelle über den finanziellen Ausgleich für beschädigte gebrauchte Sachen gibt es nicht. Die Versicherungsunternehmen haben jeweils für sich selbst Tabellen erstellt.

Was heißt das? Im Streitfall muss ein Sachverständiger den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) der Brille feststellen.Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Francke

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