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Wirtschaft: an Klaus Schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)

Aktionäre müssen nicht schweigen

Immer weniger Kleinaktionäre besuchen Hauptversammlungen. Viele sehen keinen Sinn an einer Teilnahme, weil sie ihr Stimmengewicht für zu gering halten. Zu Recht?

Diese Frage stellen sich viele Aktionäre – mit beachtlichen Folgen. So betrug in diesem Jahr die Präsenz bei Gesellschaften ohne Großaktionär wie bei der Deutschen Bank oder Eon nur rund 25 Prozent. Das bedeutet, dass in diesen Fällen bereits mit einem Aktienanteil von rund 12,5 Prozent die Hauptversammlungsmehrheit erreicht ist.

Zu welchen Folgen das führen kann, haben die Beispiele Deutsche Börse und IWKA gezeigt, bei denen Aktionäre mit einem Aktienanteil weit unter 50 Prozent strategische Entscheidungen in ihrem Sinne erzwingen konnten. Dass diese Einflussnahmen nicht selten von kurzfristigen Überlegungen geleitet werden, hat der Fall Deutsche Börse gezeigt.

Daneben könnte die schweigende Mehrheit der Aktionäre bei schlecht geführten Unternehmen etwa durch Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechende Signale senden. Leider sind in der Praxis selbst in eklatanten Fällen des Managementversagens die Zustimmungsquoten immer noch sehr hoch.

Um diese Fehlentwicklungen zu beenden, müssen Anstrengungen unternommen werden, damit insbesondere ausländische Fonds eine Teilnahme an deutschen Hauptversammlungen sinnvoll finden. Und natürlich dürfen die Raiffeisenbanken und Sparkassen durch ihre mehrheitlich praktizierte Verweigerung, Dauervollmachten auszuführen, nicht mehr länger einer niedrigen Präsenz Vorschub leisten. Mit der Erteilung einer Dauervollmacht stellt der Aktionär die Vertretung seiner Inhaberaktien auf Hauptversammlungen durch die von ihm bestimmte Bank oder Organisation sicher.

Neben der Hauptversammlungspräsenz ist die sorgfältige Prüfung der vorgeschlagenen Abstimmungspunkte wichtig. Damit dürften jedoch die meisten Aktionäre überfordert sein. Deshalb veröffentlicht SdK im Internet (www.hv-info.de) für alle von ihr besuchten Hauptversammlungen – übrigens als einzige Organisation in Deutschland – ein bis zwei Wochen vorher das Abstimmungsverhalten mit Begründungen für die von ihr vertretenen Aktien.

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