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Wirtschaft: an Walter Glanz Rentenexperte

Rentner dürfen hinzuverdienen

Ich bin Rentner. Wie viel darf ich im Monat verdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Rentner und Rentnerinnen können neben ihrer Altersrente in bestimmtem Umfang Geld hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Altersrente hat. Dabei ist das Alter des Rentenbeziehers entscheidend für die Höhe des zulässigen Hinzuverdienstes.

Grundsätzlich gilt: Altersrentnerinnen und Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Auf die Rentenzahlung hat das dann keinen Einfluss mehr.

Wer jünger als 65 Jahre ist und eine Altersrente für schwer behinderte Menschen, eine Altersrente für langjährig Versicherte, für Frauen oder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit bezieht, kann nicht grenzenlos hinzuverdienen. Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen und der individuellen Hinzuverdienstgrenze.

Die allgemeine Hinzuverdienstgrenze gilt für alle, die ihre Rente als Vollrente erhalten. Sie beträgt in diesem Jahr 345 Euro brutto monatlich. Der Betrag der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze wird immer zum 1. Januar eines Jahres festgelegt. War die Höhe der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze in der Vergangenheit in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich, gilt seit dem 1. April 2003, ein bundeseinheitlicher Betrag von zurzeit 345 Euro. Zweimal im Kalenderjahr dürfen Altersrentner das Doppelte (also insgesamt 690 Euro) der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze verdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem doppelten Verdienst um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder einen Verdienst aufgrund von Mehrarbeit handelt.

Neben den Altersrenten werden von der gesetzlichen Rentenversicherung Renten wegen voller beziehungsweise teilweiser Erwerbsminderung, Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrenten gezahlt. Hier gelten spezielle Regelungen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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