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Wirtschaft: Angst vor dem Absturz

Lebensversicherung kündigen? Sparbuch auflösen? Auto abschaffen? Wie man am besten mit dem Arbeitslosengeld II umgeht

Kaum eine Reform versetzt die Menschen in solche Angst wie die bevorstehende Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. Die Hartz IV-Reform, auf die das Arbeitslosengeld II zurückgeht, beschäftigt nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Auch viele Menschen, die noch einen Job haben, sind alarmiert: Sie fürchten sich vor dem sozialen Abstieg, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Zu Recht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Hartz IV.

Wann landet man beim Arbeitslosengeld II?

Wer arbeitslos wird, bekommt auch weiterhin zunächst Arbeitslosengeld, künftig jedoch nicht mehr so lange wie heute. Ab Februar 2006 wird die Bezugsdauer deutlich verkürzt. Die Arbeitslosenversicherung zahlt dann nur noch maximal ein Jahr lang, bei über 55-Jährigen höchstens 18 Monate. Derzeit liegt die Höchstgrenze bei 32 Monaten. Das heißt: Wer ab 2006 seinen Job verliert, rutscht schneller in das neue Arbeitslosengeld II.

Wie unterscheiden sich Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, das Arbeitslosengeld II eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Diese wird nur dann gezahlt, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann. Das Arbeitslosengeld II liegt in aller Regel deutlich unter dem Arbeitslosengeld I. Außerdem wird es nicht wie die Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Nettoeinkommen berechnet, sondern es gibt feste Sätze.

Wer bekommt Arbeitslosengeld II?

Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, und Sozialhilfeempfänger bekommen ab Januar Arbeitslosengeld II. Voraussetzung: Sie sind erwerbsfähig. Als erwerbsfähig gelten alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger erhalten Sozialgeld. Das Sozialgeld entspricht im Wesentlichen der heutigen Sozialhilfe.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld II liegt für Alleinstehende im Westen (einschließlich Berlin) bei 345 Euro und im Osten bei 331 Euro im Monat. Paare erhalten im Westen 622 Euro, im Osten 596 Euro. Kinder und alle anderen Menschen, die im selben Haushalt wohnen und daher zur Bedarfsgemeinschaft zählen, bekommen ebenfalls Geld – allerdings weniger. Zudem trägt der Staat die Kosten für eine angemessene Unterkunft. Außerdem gibt es Zuschläge für werdende Mütter, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Behinderte. Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber den ihrer Kinder, können für maximal drei Jahre einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich pro Kind von der Familienkasse bekommen.

Wer profitiert vom neuen Arbeitslosengeld II?

Sozialhilfeempfänger fahren künftig besser, vor allem wenn sie Kinder haben. Sie bekommen mehr Geld, die Kriterien für die Anrechnung von Vermögen sind milder, und jeder erwerbsfähige Arbeitslosengeld II-Bezieher darf ein eigenes Auto besitzen. Und: Anders als bei der Sozialhilfe gibt es keinen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten. Das heißt: Eltern und Kinder werden von den Behörden in Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Ausnahmen: Eltern von minderjährigen Kindern und Eltern, deren Kinder unter 25 Jahre alt sind und noch keine Ausbildung haben.

Wer verliert?

Rund 500000 Menschen, die derzeit noch Arbeitslosenhilfe bekommen, werden künftig keine Unterstützung mehr erhalten, weil ihr Lebenspartner für sie zahlen muss. Heute bleibt das Einkommen des Partners faktisch unberücksichtigt.

Muss man sein Erspartes aufbrauchen?

Man muss das Ersparte angreifen, wenn die Freibeträge überschritten sind. Jedem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen und seinem Partner steht ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr zur Verfügung, bis zu dem Vermögen nicht angetastet wird. Geschützt sind mindestens 4100 Euro und höchstens 13 000 Euro. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren wurde, kann pro Lebensjahr 520 Euro behalten (maximal 33 888 Euro). Hinzu kommt noch ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Wer darüber liegt, muss sein Vermögen bis zur Freibetragsgrenze aufbrauchen und kann dann erneut einen Antrag stellen.

Muss man seine Lebensversicherung verkaufen?

Die Hartz IV-Reform hat einen neuen, zusätzlichen Freibetrag für die private Altersvorsorge gebracht. Dieser liegt ebenfalls bei 200 Euro pro Lebensjahr. Selbst wenn der Freibetrag überschritten ist, muss eine Police aber dann nicht verkauft werden, wenn die Auflösung mehr als zehn Prozent Verlust bringt.

Müssen Kinder ihre Sparbücher räumen?

Für alle Kinder soll es einen Freibetrag von 4100 Euro geben, bis zu dem Sparbücher, Ausbildungsversicherungen oder Bausparverträge unangetastet bleiben.

Muss man aus seinem Haus ausziehen?

Nein. Eine angemessene Unterkunft kann auch ein selbst genutztes Einfamilienhaus sein. Allerdings dürfen selbst genutzte Eigentumswohnungen nicht größer als 120 Quadratmeter und Häuser nicht größer als 130 Quadratmeter sein.

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