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Anlegerschutz: Mehr Rechte bei Telefonberatungen

Bankberater müssen künftig umfassend Protokoll zu Kundengesprächen führen, Anleger sollen einfacher eine falsche oder schlechte Beratung nachweisen können.

Darauf habe sich die Große Koalition verständigt, teilte SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter am Mittwoch in Berlin mit. Ein Berater muss in Zukunft ein ausführliches, schriftliches Protokoll über Telefonberatungen führen und dieses dem Kunden zusenden, berichtet das Handelsblatt. Werde das Gespräch nicht richtig dargestellt, könne der Verbraucher binnen einer Woche ein Widerrufsrecht nutzen. Im Streitfall liege die Beweislast bei der Bank.

Das Rücktrittsrecht bei Telefonberatung nannte Benneter einen guten Kompromiss. Zuvor war geplant, flächendeckend die Telefongespräche aufzuzeichnen. "Abgesehen von datenschutzrechtlichen Problemen hätten wir damit auch insbesondere die Filialbanken bestraft, die bisher anständig beraten haben", sagte der SPD-Politiker. Deshalb findet er die neue Lösung besser.

Das Gesetz solle nächste Woche im Bundestag beschlossen werden. Die Verjährung bei einer Falschberatung solle von heute drei auf bis zu zehn Jahren verlängert werden. (mm/dpa)

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